Anwaltskosten : Kann per Mail angefragte Frage direkt in Rechnung gestellt werden?
Folgendes Problem habe ich. Werde es sehr kurzfassen.
Ich wurde durch meinen Arbeitgeber nach zwei Jahren in Festanstellung gekündigt.
Wollte von einem Anwalt wissen, ob ich gegen diese Kündigung rechtlich was machen kann (wollte eigentlich bei der Firma weiterarbeiten). Daraufhin habe ich ein Anwalt (den ich aus Internet gefunden habe) per Mail angeschrieben, ob ich eine Chance habe, wenn ja würde ich sie beauftragen. Anwalt hat von mir den Kündigungsschreiben per Mail verlangt, nach ein paar Tagen hat er zurückgeschrieben und gesagt, dass gegen diese Kündigung gerichtlich anzugehen nicht lohnt. Etwa nach zwei bis drei Wochen hat er mir Rechnung über 373 Euro Anwaltskosten Beratung gestellt. Kann er das überhaupt machen, wollte ich wissen?
1 Antwort
Natürlich.
Du hast ihn beauftragt und er hat Zeit und Arbeit gehabt
Nur so mal am Rande:
Informationen sind nicht nur Bring-, sondern auch Holschulden.
Du hättest die Kosten z.B. durch einen Anruf vorab klären können.
Danke für die Info. Hätte eigentlich erwartet, dass er mir direkt schreibt. Das es so viel mich kosten wird. Sonst hätte ich das vielleicht gar nicht gemacht. Arbeitslos und so viel zahlen. Danke nochmals!