Anschreiben mit Fake Account strafbar?
Auf Instagram habe ich einen Fake Account gemacht (Pb mit Bild vom Wetter) und eine Person angeschrieben, damit Anfrage annimmt. Dann hat sie nicht angenommen und mich blockiert. Habe neuen Account gemacht und wieder angeschrieben und dann hat sie blockiert und dann nochmal, aber dann hat sie geschrieben, dass ich sie in Ruhe lassen soll, was ich dann auch gemacht habe & Accounts gelöscht habe. Kann sie mich dafür anzeigen? (Habe keine Beleidigungen oder Drohungen geschrieben.)
mich würde interessieren, warum du die Person nicht mit deinem richtigen Profil anschreibst? Sie hat dich vielleicht entlarvt und dich daher geblockt?
Weil wir uns auf dem richtigen Account gegenseitig blockiert haben
4 Antworten
Wenn Ihr Euch ohnehin schon gegenseitig blockiert habt, wozu dann das Ganze? Lasst Euch doch gegenseitig in Ruhe und beschäftigt Euch mit etwas Sinnvollem.
Nein kann sie nicht. Fake-Accounts sind erst einmal nicht strafbar. Außer du nimmst Bilder, an dem dir das Recht fehlt oder von anderen Personen oder du Beleidigst etc. aber nur weil du sie angeschrieben hast, kann sie dich nicht anzeigen und wenn würde es eingestellt werden, weil ich jetzt keinen Strafbestandteil wüsste, was vorliegen sollte.
Und was ist da der Tatbestand. Wenn ich dich frage "Hallo auf welcher Schule bist du?" kannst du mich jetzt anzeigen? Du musst mir doch nicht antworten, nein das kann sie nicht.
Auch nicht wenn sie voll gespamt habe? Aber als sie ja gesagt hat, dass ich sie in Ruhe lassen soll hab ich es auch gemacht.
Eigentlich nicht. Ist ja nix illegales, hast dich nicht als eine andere Person ausgegeben oder beleidigt und gedroht.
Auch nicht, wenn ich Sachen gefragt habe wie auf welcher Schule sie denn jetzt ist oder mich entschuldigt habe ohne das sie weiß von wem?
Nein. Da sie nicht weiß, wer du bist wird es uhr komisch vorkommen oder als wärst du ein stalker (wenn man sich zu tief reinsteigert) Beweise oder so hat sie für einen Stalker ja nicht. Also ist auch nix strafbar
Auch nicht wenn sie voll gespamt habe? Aber als sie ja gesagt hat, dass ich sie in Ruhe lassen soll hab ich es auch gemacht.
Nein, strafbar ist das nicht. Aber du solltest mal an deiner Fake-Account-Kompetenz arbeiten, damit diese nicht so leicht zu durchschauen sind.
Auch nicht, wenn ich Sachen gefragt habe wie auf welcher Schule sie denn jetzt ist oder mich entschuldigt habe ohne das sie weiß von wem?
Nein, also strafbar machst du dich mit solchen Fragen nicht. Wäre ja noch schöner! Aber sie hat wohl schnell erraten wer sie da „belästigt“. Du solltest es nun sein lassen. Denn Stalking ist schon strafbar. Lass das Mädel ab jetzt einfach in Ruhe. Das wird das beste für alle Beteiligten sein.
Habe ich auch. Das alles ist vor einem Monat her & habe Angst das sie mich angezeigt hat.
Auch nicht, wenn ich Sachen gefragt habe wie auf welcher Schule sie denn jetzt ist oder mich entschuldigt habe ohne das sie weiß von wem?