Anmeldung Gewerbe Berufsbetreuung?

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Das ist einer der wenigen Berufe, die im Gewerbe- und im Steuerrecht unterschiedlich bewertet werden. Nach der Rechtsprechung zu 6 GewO ist das als Gewerbe anzumelden.

Im Steuerrecht gilt das aber als freiberufliche Tätigkeit.

Das ist für dich aber kein echtes Problem. Du meldest ein Gewerbe an, brauchst aber nie Gewerbesteuer zahlen.