Anmeldung auf datingplattform und dazu gehörige Rechnungen?

2 Antworten

Nur löschen bringt natürlich nichts. Irgendwo in den AGB wird ein Betrag gestanden sein. Sein Vorteil ist das er 16 ist aber der Aufwand jetzt wird vlt mühsam werden. Er soll klarstellen das er gar nicht den Vertrag abschließen konnte weil er noch gar nicht Geschäftsfähig ist besser wäre es wenn ihm seine Eltern damit helfen, die Mahnungen werden nicht aufhören und ignorieren wird zu unangenehme Situationen führen zb Gerichtsvollzieher kommt vorbei usw. Und es ist auch egal ob er ein Bankkonto hat oder nicht, überall wo man seine Daten angibt und auf OK klickt reicht schon das ein Vertrag zustande kommt. Also immer vorsichtig sein wenn es um Anmeldungen geht und am besten auch immer die AGB lesen


Hamburgersteve 
Beitragsersteller
 21.01.2023, 17:08

Das war ziemlich die schnellste Antwort die ich je bekommen habe bei einer meiner fragen. Soll er einfach dann eine E-mail an so einen Kundenservice schicken oder wie stellt er das klar? Und wie ist das wenn ein Gerichtsvollzieher vorbei kommt und er dem dann alles erklären würde?

FrauEule  21.01.2023, 17:12
@Hamburgersteve

Normalerweise hat man sowieso eine Frist wo man von einem Vertrag zurücktreten kann (ca 2 Wochen nach Abschluss des Vertrages). Er wird sich wahrscheinlich sicherer fühlen wenn er schreibt. Er soll erklären das er erst 16 ist und das der Vertrag hinfällig ist. Wenn ein Gerichtsvollzieher vorbei kommt ist der Aufwand größer, besser er klärt das jetzt das es gar nicht so weit kommt

Die Fragen die abgearbeitet werden müssen sind wie er sich angemeldet hat, was er dazu bestätigt (quasi Vertrag) hat und am Ende, welche Leistungen er in Anspruch genommen hat. Da auch das Alter eine Rolle spielt und wenn er da falsche Angaben gemacht hat (weil er ja noch nicht 18 ist) und das wohl der Fall ist, dann ist die ganze Nummer nicht so einfach mit mal eben alles wieder löschen erledigt. Da ist man schnell im Bereich von vorsätzlichen Betrug und die Eltern dann noch wegen versäumter Aufsichtspflicht.