Anmeldeschluss ist der 1.März, wie gemeint?
Hallo, und zwar ich bin recht spät dran um mich bei einer neuen Schule zu bewerben, es heißt ja der Anmeldeschluss ist der 01.03.2017, muss ich dann bis zum 28 Februar alle abgegeben haben oder kann ich die Unterlagen auch noch zum 1.März fristgerecht bringen?
7 Antworten
BGB § 188 Fristende
(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.
also kannst du es am 1.März abgeben.
Tja, das ist die Deadline - 01.03.
muss aber nicht zwangsläufig auch zu einem Platz führen - nämlich wenn die Plätze bereits vergeben sind - dazu wirst auch was finden.
Plätze werden nach Eingang vergeben
Du kannst dich bis zum 1. März für die Schule anmelden. Danach nicht mehr. Davor ist es natürlich möglich :)
Bis heute muss da alles eingegangen sein, innerhalb der Öffnungszeiten. Also am 28.02.2017. Am 01.03.2017 ist der Zug dann fürs nächste Schuljahr abgefahren.
Hättest du vielleicht doch eher angehen sollen, oder?
Ich kenn auch Leute, die haben es eimn paar Tage später abgegeben und wurden trotzdem genommen. Keine Panik!