Angeln ohne Erfahrung?
Hallo ich habe einen, bruder er ist 13 jahre alt und will jetzt auf einmal angeln. Er hat sich eine telescopangel gekauft und sich 3 youtube tutorials angesehen und behauptet jetzt zu wissen wie das geht. Da man für den see wo er angelt keinen angelschein braucht weiß ich nicht wie ich ihn davon abbringen kann. Ich will nicht dass er schäden anrichtet oder tiere verletzt und brauche jetzt hilfe. (Unsre eltern finden übrigens okay dass er dass tut)
5 Antworten
Man Braucht immer einen Fischereischein und einen Angelschein.Und wenn die Eltern das gut finden brauchen sie sich dann nicht wundern wenn sie den Sohn mit der Polizei nach Hause bringen.
Natürlich gilt "Eltern haften für ihre Kinder" auch in diesem Fall NICHT!
@Orothred23 oh, das ist spannend. Wie kommst du zu der Ansicht, dass die Eltern in diesem Fall nicht haften würden? Laut Frage, wissen die Eltern über das Schwarzangeln "bescheid und finden das okay".
Das entspricht doch nicht der gängigen Meinung von seiner Aufsichtspflicht nachzukommen, oder? Oder bezieht sich das auf das Alter des Kindes? Oder bekommen die Eltern in diesem Fall nochmal extra eins auf den Deckel, weil sie es okay finden, dass ihr Nachwuchs Straftaten begehen möchte?
Gegenfrage: Wo liegt denn hier deiner Meinung nach eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, welche Grundvoraussetzung für eine Haftung der Eltern wäre? Bitte beachte: Es handelt sich um einen 13-jährigen....
@Orethred23 moin, moin, bin gerade erst wieder on gekommen. Na ja, wenn die Eltern davon wissen, wie im Kommtar erwähnt und die Straftat sogar noch gutheißen, dann haben sie ja sogar offensichtlich die Aufsichtspflicht vernachlässigt. Und Fischwilderei ist laut StGB 293 noch immer ein Straftat. Habe ja jetzt extra bei dir nachgefragt, ob du da andere Einsichten hast. Aber seinem 13jährigen Nachwuchs Straftaten zu erlauben, scheint mir nicht gerade konform mit den Gesetzen zu laufen ;)
Wenn die Eltern davon wissen, haben sie doch eben genau NICHT die Aufsichtspflicht verletzt, so paradox wie das in diesem Fall auch sein mag...
@orothred23 na ja, okay, ich bin da nicht ganz firm in dem Thema. Dann haben sie zwar nicht Aufsichtspflicht verletzt, sondern eben die Fürsorge und Erziehungspflicht nach 171 StGB, da sie die Straftat ja "okay" finden. Das wäre ja sogar noch bis zu einem Jahr mehr Freiheitsstrafe als bei der Fischwilderei und entsprechend kommt eben noch das Jugendamt ins Spiel.
Entspricht die Annahme mehr der Realität?
Am Anfang hat jeder erst einmal keine Erfahrung. Auch Leute, die einen Kurs besuchen und Fischereischein machen nicht viel. Sowas kommt mit der Zeit.
Angeln am Teich ist jetzt nicht soo schwer - habe ich schon mit 8 Jahren gemacht! :)
Und ansonsten wird ja wohl Jemand am Angelteich sein, der ihm auch etwas erklären oder helfen kann ...
Kein Angelschein, wo soll das bitte sein.
In 7 Bundesländern darf man auch ohne Angelschein angeln. Müssen halt nur Orte sein, wo das Angeln ohne Schein erlaubt ist. Man benötigt dort lediglich einen Erlaubnisschein!
hä? lass ihn doch angeln wenn er es möchte, vielleicht wird es ja sogar sein neues Hobby
Die sache ist halt dass er nichtmal weiß wie man sen schwimmer richtig festmacht und er jetzt denkt dass gut ist was er da macht.
dann versenkt er seine Sachen und gut ists… oder du hilfst ihm und zeigst es wie ein großer Bruder eben
Kinder fragen,Kinder antworten aber kein Kind hat eine Ahnung vom Fischereigesetz des Bundeslandes wo es lebt.
Vollkommen richtige Antwort und in diesem Fall gilt auch: Eltern haften für ihre Kinder!