Angekündigte Leistungsnachweise insbesondere EXEN?

2 Antworten

Exen müssen überhaupt nicht angekündigt werden. Der Wink mit dem Zaunpfahl ist lediglich ein netter Zug von der Lehrkraft.

Dass Exen nicht angekündigt werden MÜSSEN ist klar. Nichtsdestotroz KÖNNEN sie aber angekündigt werden. Es geht mir nicht um die Frage, ob Exen angekündigt werden müssen oder nicht, sondern genauer, wann eine EX als angekündigter Leistungsnachweis zählt (wenn überhaupt möglich). Reicht es dafür zu sagen Lernt gut/Lernt extrem gut oder muss explizit gesagt werden dass dann und dann eine EX geschrieben wird.

Hintergrund der Frage ist: Bei angekündigte Leistungsnachweisen müssen beispielsweise im Krankheitsfall Atteste beigebracht werden bzw. kann an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweis keine Schulbefreiung erfolgen.