Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Boomer-Soli - reiche Rentner zahlen für arme Rentner mit, ist das fair?
    • Was dürfen Frauen bei der Bundeswehr nicht?
    • Wenn du angebettelst wirst, wem gibst du was?
    • Warum feiern wir Individualität, aber hassen alles, was aus der Norm fällt?
    • Künstliche Intelligenz: Hilfe oder Gefahr für unseren Alltag?
    • Handy am Bett - wie macht ihr das vor dem einschlafen? Schaltet ihr das aus wegen der Strahlung?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Polizei (mit BKA-Kriminaldirektor Andy Neumann) 🚓
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen Schiedsrichter im Amateurfußball
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

Fragerin932

12.10.2021
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
1
Beitrag
1
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

Dankwart

Erstes Danke erhalten.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.

FraGenius

Erste Frage gestellt.
Fragerin932
12.10.2021, 07:10
Angekündigte Leistungsnachweise insbesondere EXEN?

Wann gilt eine EX als angekündigt? Reicht es zu sagen, die Schüler sollen gut lernen /

exterm gut lernen oder muss explizit gesagt werden, dass dann und dann eine EX

geschrieben wird?

...zum Beitrag
Antwort
von Fragerin932
12.10.2021, 07:34

Dass Exen nicht angekündigt werden MÜSSEN ist klar. Nichtsdestotroz KÖNNEN sie aber angekündigt werden. Es geht mir nicht um die Frage, ob Exen angekündigt werden müssen oder nicht, sondern genauer, wann eine EX als angekündigter Leistungsnachweis zählt (wenn überhaupt möglich). Reicht es dafür zu sagen Lernt gut/Lernt extrem gut oder muss explizit gesagt werden dass dann und dann eine EX geschrieben wird.

Hintergrund der Frage ist: Bei angekündigte Leistungsnachweisen müssen beispielsweise im Krankheitsfall Atteste beigebracht werden bzw. kann an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweis keine Schulbefreiung erfolgen.

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel