an zueignen oder anzueignen?

3 Antworten

Das Verb heißt "aneignen".

Die Bildung eines Infinitivs mit zu läuft wie folgt:

  • Bei einem einfachen Verb wird das zu eigenständig vor das Verb gesetzt:

    schreiben → zu schreiben, laufen → zu laufen

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  • Bei einem trennbaren zusammengesetzten Verb, bei dem die Grundform zusammengeschrieben wird (weglaufen - ich laufe weg etc.), wird das zu zwischen Vorsilbe und Verbstamm gesetzt, das Wort wird zusammengeschrieben:

    zuschreiben → zuzuschreiben, zuhören → zuzuhören, weglaufen → wegzulaufen, zusammenarbeiten → zusammenarbeiten, herunterrasseln → herunterrasseln, überstreifen → überzustreifen, aneignen → anzueignen

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  • Bei einem zusammengesetzten Verb, bei dem die Grundform auseinandergeschrieben wird, wird die erweiterte Form mit zu in drei Wörtern geschrieben, das zu steht zwischen der Vorsilbe und dem Verbstamm:

    zugrunde liegen → zugrunde zu liegen, außerstande sehen → außerstande zu sehen, da sein → da zu sein

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  • Bei einem untrennbaren zusammengesetzten Verb, bei dem die Grundform zusammengeschrieben wird (unterbinden - ich unterbinde etc.), wird das zu wie bei einfachen Verben eigenständig vor das Verb gesetzt

    unterbinden → zu unterbinden, überlegen → zu überlegen, entledigen → zu entledigen, überzeugen → zu überzeugen

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In deinem Fall:

aneignen - ich eigne an = trennbares zusammengesetzten Verb, bei dem die Grundform zusammengeschrieben wird → anzueignen

ich würde dir empfehlen es dir anzueignen "anzueignen" zu schreiben und nicht an zueignen ;)

... also zusammen :P

LG Jessy