Amazon Preisfehler?

1 Antwort

Das sollten Sie in der Tat abwarten. Selbst wenn Sie das entsprechende Produkt erhalten, hat der Händler das Recht auf Nachbesserung, falls falsche Angaben gemacht wurden. Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem es um einen Server ging, der über tausend Euro kostete, während der Käufer lediglich hundert Euro dafür bezahlt hat.


elenahere 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 11:19

Ich hab 4 Stück gekauft, das entspricht etwa 24€ jz ist der preis pro stück bei 25€ sprich für 4 stück bei 100€.

Wenn die bestellung storniert wird ist das nicht das schlimmste, aber wenn das paket z.b um 16 uhr kommt und ich um 19 uhr die artikel schon verwendet habe also umtausch ausgeschlossen. Kann der Händler von mir die restlochen 76€ von mir verlangen?

Wie kann ich mich denn schützen ausser die bestellung zu stonieren?

DummundDuemmer1  01.07.2025, 11:28
@elenahere

Ich bezweifle, dass der Händler deswegen ein Fass aufmacht, bei so einer kleinen Summe. Wenn ja, kann man trotzdem zurücksenden.

DummundDuemmer1  01.07.2025, 17:27
@einandereruser

Antwort basierend auf deutschem Recht (insbesondere BGB):Verbindlichkeit des Kaufvertrags: Wenn ein Kaufvertrag online zustande gekommen ist, ist dieser grundsätzlich bindend (§ 312j BGB). Der angegebene Preis im Onlineshop gilt als Angebot, das der Kunde durch seine Bestellung annimmt. Ein offensichtlicher Preisfehler kann jedoch eine Ausnahme darstellen.

Offensichtlicher Irrtum (§ 119 BGB): Wenn der Preisfehler für den Kunden klar erkennbar war (z. B. ein Fernseher für 10 € statt 1.000 €), kann die Firma den Vertrag wegen Irrtums anfechten (§ 119 Abs. 1 BGB). In diesem Fall wäre der Vertrag nichtig, und die Firma könnte die Zahlung des korrekten Preises verlangen oder die Rückabwicklung des Vertrags fordern. Voraussetzung ist, dass der Irrtum für den Kunden offensichtlich war.

Kein offensichtlicher Irrtum: War der Preisfehler nicht offensichtlich (z. B. ein geringfügiger Rabatt, der realistisch erschien), ist die Firma an den angegebenen Preis gebunden. Eine Nachforderung wäre in diesem Fall unzulässig, da der Vertrag zu den vereinbarten Konditionen erfüllt werden muss (§ 305 ff. BGB).

Nach Lieferung: Hat die Firma das Produkt bereits geliefert, wird es schwieriger, eine Nachforderung durchzusetzen. Die Lieferung kann als stillschweigende Annahme des Vertrags zu den vereinbarten Konditionen gewertet werden. Eine Anfechtung wegen Irrtums müsste unverzüglich nach Feststellung des Fehlers erfolgen (§ 121 BGB). Zudem könnte der Kunde sich auf Vertrauensschutz berufen, wenn er den niedrigeren Preis in gutem Glauben akzeptiert hat.

Praktische Konsequenz: Eine Nachforderung ist nur möglich, wenn der Preisfehler offensichtlich war und die Firma den Irrtum rechtzeitig anzeigt. Andernfalls bleibt der Vertrag zum angegebenen Preis bestehen. Der Kunde ist nicht verpflichtet, eine Nachforderung zu akzeptieren, es sei denn, die Firma kann den Irrtum nachweisen und anfechten.