Altersfreigabe: "BPjM Restricted" - Was bedeutet das?
Hi,
hab einen Film gefunden, wo bei Altersfreigabe steht: BPjM Restricted
Was bedeutet das?
2 Antworten
Das heist, dass der Film/das Medium in Deutschland auf dem Index steht/ indiziert wurde. Das bedeutet, er darf nicht öffentlich ausgestellt und beworben werden und nur gegen Altersnachweis auf Anfrage an Volljährige Personen ausgehändigt werden.
Die Bpjm hat nichts mit der FSK tun. Diese so genannte Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften und Medien wird auf Antrag aktiv und setzt als für gewaltverherlichend oder jugendgefährdend befundene Schriften auf eine "schwarze Liste", den so genannten Index. Mit oben aufgeführten Folgen.
Darf man denn so einen Film streamen ? Ich fand eine Seite die das tut ohne Nachweis und gratis !
Na doch haut das hin, sind doch die selben Spaßbremsen wie früher, egal, wie sie sich nennen ;-)
Ich hieß auch schon früher so :-) Wenn Du mich Spaßbremse nennst, weil ich Deine Infos ergänze, die so nicht stimmen, dann bremse ich gern ;-) Und Dich bremse ich meines Wissens zum ersten Mal, aber jederzeit gern wieder ;-)
:D. Da hast du jetzt aber alles falsch verstanden ;-).
Es ging mir nicht um dich sondern darum, dass es eigentlich wurscht ist wann die sich nun warum wie umbenannt haben, weil es trotzdem noch immer die selben Spaßbremsen sind wie früher (die Bpjm), egal wie sie sich auch nennen mögen ;-).
Na das hab ich ja völlig mißverstanden, sorry :-) Wenn hier einige um sich hauen, weil man sie zu Recht verbessert, wird man manchmal etwas dünnhäutig. In diesem Sinne hast Du natürlich Recht. Aber da haben wir den gesamten Klüngel von FSK, BPJM, KJM etc. ;-)
Nicht für leute unter 18 geeignet und schlimmer als fsk 18
Die Bpjm kann theoretisch auch Medien indizieren die keine Altersfreigabe besitzen (vor allem Bücher oder Audio-CD's) oder z.B. von der FSK ab 12 freigegeben wurden. Es ist keine Steigerung von FSK 18, wie hier fälschlich behauptet wird.
Jetzt kommt die Bremse schon wieder, aber was kann ich dafür, wenn hier Dinge einfach nicht stimmen ? Die BPjM darf seit 2003 keine von der FSK freigegeben Filme mehr indizieren, auch keine FSK12. Oder wie mir die Chefin Frau Monssen-Engberding dort 2003 auf Nachfrage persönlich mailte: "...ergibt sich aus § 18 Abs. 8 Jugendschutzgesetz. Dieser hat folgenden Wortlaut: Auf Filme, Film- und Spielprogramme, die nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 gekennzeichnet sind (FSK-Freigabe mit Kennzeichnung), findet § 18 Abs. 1 JuSchG (Indizierung) keine Anwendung.
Alles in einen Topf werfen, funktioniert aber nicht ;-) Bis vor einigen Jahren war es mal die BPjS (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften) und wurde aufgrund der neuen Medien in BPjM (... jugendgefährdende Medien) umgenannt. Beides zusammen haut nicht hin ;-)