Als Verwaltungsfachangestellter Polizeibeamter werden?

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Nach § 3 BBHZVO kann ein Zugang zum Studium erfolgen, wenn man eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung mit anschließender 3-jähriger Ausübung des Berufs (oder anderem Beruf, hierbei richtet sich das aber nach § 4 BBHZVO) abgeschlossen hat.

Das Vorliegen der Studienzugangsvoraussetzungen wird von der HSPV NRW gemäß § 22 Abs. 1 S. 3 FHGöD nach der Zuweisung durch die Ausbildungsbehörde geprüft.