AdA´Schein ohne abgeschlossene Berufsausbildung?

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Hallo,

du benötigst keine Berufsausbildung oder anderweitige Qualifikation. Dein Arbeitgeber ist für die Auszubildenden zuständig, er muss auch entscheiden wer fachlich und persönlich geeignet ist, als Ausbilder tätig zu werden und den betriebseigenen Ausbildungsplan umzusetzten. Wenn er dich auswählt, wird diese Entscheidung gefallen sein.

 

Gruß

Michael

Das Ganze ist keine Frage der Zulässigkeit sondern der Sinnhaftigkeit. Ausbilder benötigen neben der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung - die man mit der "AdA-Prüfung" nachweist - vor allem fachliche Kompetenz. 4 Jahre Tätigkeit ohne Abschluss reichen als Qualifizierung kaum aus. Es sei denn Sie haben ein fachliches Studium oder Ähnliches.