Absicherung Partnerin?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Nein 55%
Ja 45%
vuntenre  22.05.2024, 06:37

Bist du zu faul, um für deine Partnerin zu sorgen?

Inkognito-Nutzer   22.05.2024, 07:21

Nein werde mich um meine Partnerin sorgen aber auch um meine Töchter.

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aus welchem Jahrhundert kommen diese Eltern denn?

Die Rechtslage ist folgendermaßen: Deine Freundin hat Anspruch auf ihren Pflichtteil, allerdings erst nach dem Tod der Eltern, bzw. eines Elternteils § 2325 BGB. Zwar können die Eltern zu Lebzeiten an die Kinder verschenken wie und was die wollen, allerdings wird alles, was in den letzten zehn Jahren vor dem Ableben verschenkt wurde, dem Nachlass hinzugerechnet. Der Gesetzgeber tut also dann so, als ob es diese Schenkung niemals gegeben hätte. Dadurch erhöht sich der Pflichtteil des übergangenen Pflichtteilsberechtigten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Ja

Altmodisch. Ja und ? Das ist das Erbe der Eltern und die machen es so, wie sie es für richtig halten.

Nur wenn sie Familienbesitz in externe Hände geben wollten, dann würde ich einschreiten. Ansonsten freut Euch, daß ihr irgendwann etwas bekommt. Es gibt genug Leute die Schulden vererben.

Einen Hof aufzuteilen, daß gäbe fast immer Ärger - seit froh, daß das geregelt ist und daß ihr es so frühzeitig erfahrt und Euch darauf einstellen könnt.

Wenn es soweit ist, könnt ihr prüfen, wie hoch der Pflichtanteil wäre und ggf. diesen fordern. Da ist noch alles offen - niemand weiß, wieviel Geld die Eltern ggf. für Pflege mal benötigen.

Das ist einzig und alleine die Entscheidung der Eltern. Die können mit ihrem Eigentum machen, was sie wollen.

Ja
Durch die Übertragung eines Hofes nach der Höfeordnung entweder zu Lebzeiten oder von Todes wegen entstehen für weichende Erben Abfindungsansprüche. Weichende Erben sind diejenigen, die nach den allgemeinen Regeln des BGB Erben des Hofinhabers, aber nicht Hoferbe nach der Höfeordnung geworden sind.
Regelmäßig werden die Abfindungsansprüche bereits im Hofübertragungsvertrag, im Testament bzw. Erbvertrag geregelt. Wenn dies der Fall ist, gelten diese zunächst primär.
Sofern keine Regelungen über diese getroffen sind, entstehen für weichende Erben durch die Übertragung des Hofes Abfindungsansprüche nach den gesetzlichen Regeln. Was auf den ersten Blick attraktiv für die weichenden Erben klingt, ist in der Praxis für diese regelmäßig enttäuschend. Denn die Abfindungsansprüche nach den gesetzlichen Regeln richten sich nach dem Hofeswert. Dieser wird gebildet nach dem sogenannten Einheitswert, welcher für den betreffenden Hof vom Finanzamt festgesetzt wird. Der Hofeswert liegt dabei praktisch immer deutlich unter dem Verkehrswert des Hofes, sodass unterm Strich häufig nur geringe Abfindungsansprüche (ein Bruchteil des Pflichtteils unter Zugrundelegung des tatsächlichen Hofwertes) entstehen. Sinn dieser Regelung ist, dass Hoferben nicht mit übermäßig hohen Abfindungsansprüchen belastet werden sollen, die möglicherweise dazu führen, dass der Hof mangels Liquidität nicht weiterbetrieben werden kann.

https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge/hoefeordnung.html

Es ist nun mal heute noch Gang und Gebe, dass es bei Höfen nur einen gibt der den Hof erbt. Hat natürlich auch den Hintergrund, dass mehrere Kinder sich nicht in die Klamotten kriegen und am Ende der Hof versteigert werden muss. So bleibt der Hof in der Hand der Familie.

Diese Regelung mag einem old school vorkommen, aber im Grunde genommen ist es auch verständlich. Und die Eltern können natürlich mit ihrem Besitz machen was sie wollen.

Und in dem Fall hier, hat die Tochter natürlich auch keinen Anspruch darauf, dass die Eltern ihr irgendwie finanziell unter die Arme greifen, damit die sich eine Wohnung kaufen kann. Wenn ihr das nicht passt, sie das "unfair" findet oder denkt, ihre Eltern sind geizig, dann zwingt sie Niemand Kontakt zu den Eltern zu halten!

Ich finde es auch eher befremdlich mit einer Erwartungshaltung an ein potentielles Erbe heran zu gehen. Denn die Eltern könnten auch alles verkaufen und das Geld in der Spielbank verjubeln.

Und die Entscheidung der Eltern ist schon deswegen gut, weil es ihr Geld ist und ihr Besitz und sie (relativ) frei darüber verfügen können und es auch tun!

Die Eltern können das selbst entscheiden. Außerdem ist sowas in diesem Fall nach wie vor absolut normal und auch verständlich. Einen Bauernhof teilt man nunmal nicht so einfach auf, ohne ihn verkaufen zu müssen und wenn der Sohn das übernehmen und weiterführen möchte, ist die Entscheidung der Eltern verständlich.