Abschlusszeugnisfälschung
hallo leute, meine freundin ging 4 jahre auf eine berufskollege um ihre fachhochschulreife zu machen, hat es aber nicht geschafft. darufhin hat sie ein eigenes abschlusszeugnis angefertigt und sich damit um eine ausbildungsstelle beworben und auch eine bekommen. jetzt steht sie kurz vor ihren prüfungen und muss sich jetzt wieder bewerben um eine festanstellung. das ding ist, sie hat das gefälschte zeugnis nicht mehr um es mitzuschicken. jetzt muss sie ihr richtiges zeugnis mitschicken. kann es sein, das wenn die sich bewird und die neue arbeitsstelle in der schule anruft um nach ihren unterlagen zu fragen, das es raus kommt das die das zeugnis gefälscht hat.? und darf die neue firma nach den unterlagen fragen? wenn es nicht rauskommt und sie dann arbeit und dann nach ein paar jahren kommt es raus das sie ihr zeugnis gefälscht hat, kann man ihr das die berufsbezeichnung wieder aberkennen?
5 Antworten
Jap, kann rauskommen. Jap, die Arbeitsstelle darf anrufen.
Und jap, sie wird dann ihren Berufsabschluss verlieren.
Und es wird ein Strafverfahren auf sie hinzu kommen (Betrug, Urkundenfälschung)
so ein Quatsch.
Dann könnte ja jeder die Zeugnisse von Prominenten, Ex-Politikern und beliebigen anderen Leuten erhalten, in dem er der Schule erzählt, er sei der neue Arbeitgeber. Und wie oft hätte das dann die BILD-Zeitung schon gemacht, um z.B. die Sportnote von Dieter Bohlen als Sensation darzustellen.
Alles richtig was da oben steht.
Aber verliert sie ihren Berufsabschluss? Sie hat die Prüfungen ja trotz allem bestanden und die Lehrfe wohl 3 Jahre durchgezogen.
Oo, das ist ein heißes Eisen, da geht es um Urkundenfälschung! Wenn deine Freundin Glück hat, verlangt die zukünftige Firma das Fachhochschulzeugnis nicht. Eigentlich nicht sehr gut was da deine Freundin gemacht hat, Ehrlichkeit zahlt sich immer aus, aber das wird sie selber wissen!
also das heißt das sie sich ohne zeugnis bewerben kann? nur mit den zeugnis der ausbildung dann?
sicher kann sie sich bewerben, wie gesagt mit etwas Glück auch ohne das "fehlende Zeugnis". Aber, ob es für die Zukunft so toll ist, ein Fachhochschulabschluss vorzutäuschen weiß ich nicht. Vielleicht sollte sie für ihre Zukunft darauf verzichten etwas vorzuweisen was sie nicht hat. Sie muss auch immer damit rechnen auf jemand zu stoßen der weiß das sie nicht bestanden hat.
Selber völliger Quatsch. Natürlich kann man anfragen, ob ein Zeugnis echt ist. Die Bestätigung bzw. ein Ja/Nein verstößt nicht im Geringsten gegen den Datenschutz. Man startet also nicht mit "Geben Sie mir mal das Zeugnis" und damit bei Null sondern bereits mit einem Dokument, welches einem die Person ausgehändigt hat und verifiziert nur. Wo dann betrogen wurde erfährt man so nicht, aber das betrogen wurde eben schon. Tägliche Praxis.
Also ich schließ mich dem an, was die anderen unten geschrieben haben, aber wenn sie die Prüfungen besteht und sich bei einer anderen Firma bewirbt, schickt sie ja nicht mehr das Zeugnis mit vom Berufskolleg, sondern das von ihrer Ausbildung?
also soll sie jetzt nur das zwischenzeugnis von der ausbildung mitschicken?
Also mal abgesehen davon, dass es Betrug ist, was sie da getan hat.
Ich hätte das Zwischenzeugnis mitgeschickt und später das Abschlusszeugnis nachgereicht. Ich weiß nicht ob ich von der Schule das Abschlusszeugnis mit reingetan hätte. Wichtiger ist ja das Ausbildungszeugnis.
Eine Schule darf niemandem ein Zeugnis geben außer dem Schüler selbst. Sie darf auch keine Auskünfte über Noten erteilen oder jemandem sagen, ob er auf der Schule gewesen ist oder nicht.
D A T E N S C H U T Z
Eine Schule darf aber die Frage mit Ja oder Nein beantworten, ob ein vorliegendes Dokument von ihr ausgestellt wurde oder nicht, womit der Rest im konkreten Fall so zeimlich egal und der Betrug aufgeflogen ist. Gleiches gilt für gefälschte Noten, das Dokument ist so eben auch nicht ausgestellt worden und man fliegt ebenfalls auf. Völlig alltägliche Praxis.
also das heißt das die arbeitstelle nicht in der schule anrufen darf. kann sie sich jetzt mit dem richtigen zeugnid bewerben?
Die Arbeitsstelle darf schon anrufen, aber die Schule darf nichts sagen außer dass es der Arbeitgeber nicht wissen darf.
danke für die schnelle antwort. aber was kann sie jetzt machen?