Abschaffung Nebenkostenprivileg?

4 Antworten

Der Rundfunkbeitrag muss von allen Leuten bezahlt werden, die nicht aus irgendeinem Grund davon befreit sind. Dieser hat nichts mit dem Kabelanschluss zu tun. Der Rundfunkbeitrag ist für alle TV-, Radio- und Onlineangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Die Kabelgebühren müssen nur bezahlt werden, wenn man einen Kabelanschluss hat. Bis Juni 2024 darf dieser noch automatisch über die Nebenkosten abgerechnet werden (egal, ob er benutzt wird oder nicht). Ab Juli 2024 werden Kabelanschlüsse nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet. Du kannst dann also selbst entscheiden, ob du Kabel-TV nutzen möchtest oder nicht. Falls ja, schließt du mit deinem Kabelbetreiber einen Vertrag ab. Falls nein, brauchst du nichts weiter zu unternehmen und sparst dann die Kabel-TV-Gebühren.

  1. Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Für Zweitwohnungen gibt es eine Ausnahme.
  2. Wer Sozialleistungen bezieht, kann sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen.
  3. Nicht entscheidend für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist, ob Empfangsgeräte im Haushalt vorhanden sind oder nicht.
Woher ich das weiß:Recherche

Wenn du kein KabelTV benutzt musst du für den Kabelanschluss dann auch nichts bezahlen sobald das gilt.

Die Gebühren zahlst Du pro Haushalt und nicht für Empfangsgeräte. Theoretisch kannst Du mit jedem Handy Fernsehen schauen oder Radio hören, so dass Fernsehgebühren immer zu zahlen sind