Ab wie viel Jahren darf man bei der Landtagswahl wählen?
7 Antworten
Sooo das hab ich mal rausgesucht ...
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag 1. Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist (also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat) oder Unionsbürger ist (d.h. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt, 2. das 16. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 20.11.1995 geboren ist und 3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 04.11.2011 im Rheinisch-Bergischen Kreis seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat. Wer ist nicht wahlberechtigt?
Ab 18 Jahren, also ab Volljährigkeit. Allerdings gab es da mal so Bestrebungen das aktive Wahlrecht bereits ab 16 zuzulassen, was daraus wurde weiß ich im Moment leider nicht.
Wie bei allen Wahlen: Ab Vollendung des 18ten Lebensjahres!
Seit 15. Dezember 2011 gilt das Wahlrecht ab 16 Jahren in Brandenburg: Jugendliche können an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen. Derzeit (Juni 2014) gibt es in Brandenburg etwa 2,1 Millionen Wahlberechtigte und circa 37.500 16- und 17-jährige Erstwähler_innen
MAN DARF AB 16 LANDTAGSWAHLEN MITMACHEN!
Ab dem 16 Lebensjahr darf man an den Landtagswahl wählen.
die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,