Ab wie viel Jahren darf man bei der Landtagswahl wählen?

7 Antworten

Sooo das hab ich mal rausgesucht ...

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag 1. Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist (also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat) oder Unionsbürger ist (d.h. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt, 2. das 16. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 20.11.1995 geboren ist und 3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 04.11.2011 im Rheinisch-Bergischen Kreis seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat. Wer ist nicht wahlberechtigt?

Ab 18 Jahren, also ab Volljährigkeit. Allerdings gab es da mal so Bestrebungen das aktive Wahlrecht bereits ab 16 zuzulassen, was daraus wurde weiß ich im Moment leider nicht.

Wie bei allen Wahlen: Ab Vollendung des 18ten Lebensjahres!