ab welcher uhrzeit darf die polizei bei jemandem klingeln?

4 Antworten

Folgende Zeiten sind eigentlich tabu:

  • Wecken nicht vor 06:00
  • Frühstückspause von 08:00 - 10:00
  • Mittagspause von 12:00 - 14:00
  • Kaffeepause von 15:00 - 16:00
  • Feierabend ab 17:00

Das Dumme dabei ist nur, dass sich die Polizei absolut nicht an diese Zeiten halten will - diese bösen Buben..........

Aber im Ernst: Das ist situationsabhängig, theoretisch kann da unter bestimmten Voraussetzungen jede Zeit in Frage kommen (auch nachts)


Nilshendrick128 
Beitragsersteller
 22.01.2021, 17:55

aber nicht wenn man minderjährig und nur eine sachbeschädigung begangen hat oder?

24/7

Lediglich eine Durchsuchung der Wohnung ist zur Nachtzeit nicht erlaubt, es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug vor.

Immer dann, wenn es erforderlich ist.

Die dürfen immer klingeln, wenn sie es für notwendig halten.

Is´dev. besser, als wenn sie einfach die Tür eintreten.