Ab wann zählen die zwei Jahre für den P-Schein?

1 Antwort

Voraussetzung für den P-Schein:

  • Mindestalter von 21 Jahren (Ausnahme: Krankentransporte sind ab 19 Jahren erlaubt)
  • Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Nachweis des Besitzes der Klasse B von mind. 2 Jahre bzw. 2 Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre (z.B. nach Neuerteilung) für Krankenkraftwagen: 1 Jahr
  • Persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde

Er hatte sein Führerschein mindestens 2 Jahre in den letzten 5 Jahren, also passt das.