Ab wann kann man als Studentin von der rezeptgebühr befreit werden?

2 Antworten

Normal.

Die Zuzahlungsbefreiung für Auszubildende, die über 18 Jahre alt sind, ist seit 2004 nicht mehr möglich.

Falls chronische Erkrankungen vorliegen 1% sonst 2% des jährlichen Bruttoeinkommens. Hast Du Deine Belastungsgrenze erreicht, tun sich einige KK schwer damit, eine Befreiung für den Rest des Jahres auszustellen. Es KANN ja sein, dass sich Deine Einkünfte verändern. (Es KANN auch sein, dass mich n B52 Bomber als Kühlerfigur mitnimmt 😂)

Aber ein Antrag kann man trotzdem stellen

Als Patient ist das bei chronischen Erkrankungen möglich .


Xyezuioooo 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 14:38

Hab noch keine feste Diagnose, jedoch wird ne magenentleerungsstörung vermutet und ich habe deshalb diesen Monat bspw schon mehrfach ein Medikament in der Apotheke abholen und die rezeptgebühr bezahlen müssen

da ich auch ne eigene Wohnung als Studentin hab (bin ich auch drauf angewiesen) wird das dauerhaft finanziell knapp