900ccm mit 105ps drosseln?

4 Antworten

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. 

Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. 

Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen. 

Das Führen von Maschinen, die von Motorrädern über 70 kW abgeleitet wurden, ist demgegenüber bei Führerscheinerwerb der Klasse A2 nach Inkrafttreten der Neuregelung zukünftig in Deutschland nicht erlaubt und wird als Straftat geahndet. Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.

Wichtiger Hinweis für das Ausland

Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. 

Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) geht davon aus, dass es daher auch keine Besitzstandswahrung geben wird. 

Das heißt, wenn die Regelung so kommt, darf ein A2-Inhaber beispielsweise eine auf 48 PS gedrosselte Suzuki Hayabusa auch innerhalb Deutschlands nicht mehr fahren, selbst wenn dies bis dahin nach deutscher Gesetzgebung in Ordnung war.

Die deutsche Nachbesserung soll  2016 abgeschlossen sein.

Unklar ist derzeit noch, wie viele A2-Inhaber von dieser Änderung betroffen sein werden und ihr potenziell zu starkes Motorrad dann nicht mehr fahren dürfen.

Vor Fahrten ins Ausland mit einer solchen Führerschein-Motorrad-Kombination warnt der ADAC schon länger.

Hallo,

es wird eine Neuregelung bezüglich der Drosselung des Motorrads mit der Fahrerlaubnis Klasse A2 geben.

Noch ist die Neuregelung nicht in Kraft und wann sie kommt ist auch unklar.

Du darfst nach Inkrafttreten der Neuregelung nur noch Motorräder die ungedrosselt eine Leistung von maximal 70 kW / 96 PS haben mit dem A2 gedrosselt fahren.

Einzige Hoffnung wäre dann die Besitzstandswahrung für diejenigen, die den A2 vor der Neuregelung gemacht haben. Sie ist zwar im Entwurf vorgesehen, ob sie aber auch so umgesetzt wird, das ist leider ebenfalls nicht sicher.

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du dir direkt ein Motorrad mit 35 kW / 48 PS kaufst oder eins mit maximal 70 kW / 96 PS und das auf 48 PS drosselst.

Sich ein nicht diesen Vorgaben entsprechendes Motorrad zu kaufen, wäre wie Russisches Roulette. Im schlimmsten Fall bleibt es dann in der Garage stehen, bis du die Fahrerlaubnis Klasse A hast.

Viele Grüße

Michael


Ich rate aus zwei Gründen ab:

  • Es ist unsicher ob du nächstes Jahr damit überhaupt noch fahren darfst (Korrektur was Deutschland beim A2 2011 verbockt hat).
  • Die Begrenzung auf 35 kW per Gaswegdrossel (siehe Link unten). Also hat man nicht wirklich viel vom theoretisch möglichen Drehmoment und kann am Gasgriff kaum dosieren (da ziemlich schnell die Drossel greift).

http://www.moto-act.de/umbau-und-style/48ps-drossel-35kw/husqvarna/4446/drosselkit-35-kw-fuer-husqarna-nuda-900/900r-a7.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.

Nein, es ist nicht empfehlenswert. Einfach der Tatsache geschuldet, dass nach EU-Regel max 96PS A2konform gedrosselt werden dürfen. Dieses muss in absehbarer Zeit auch in Deutschland umgesetzt werden.