38 Stunden Vertrag?
Hallo Leute,
ich bin ab dem 1.09.2021 in der Ausbildung.
Ich war jetzt davor 1 Monat in einer so genannten Vorzeitbeschäftigung in Teilzeit da. Jetzt würde ich in meiner Ausbildung zur Vollzeit übergehen. In meinem Vertrag steht das meine Durchschnittliche Ausbildungszeit 38 Stunden in der Woche beträgt und das eine regelmäßige tägliche Ausbildungszeit von 6,33 Stunden sind (habe eine 6 Tage Woche). Mein Chef setzt mich aber in der Woche für 8 1/2 h ein + 30 min Pause (die ja nicht dazu zählt) 9h. Meine Frage ist darf er das denn einfach so? Ich meine in meinem Vertrag stehen ja 38 Stunden und so wie er das jetzt machen will arbeite ich ja jetzt 42 h?!
Soll ich ihn Morgen einfach mal darauf ansprechen oder darf er das so? Weil da steht ja nur die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38 h?
Hoffe auf Schnelle und hilfreiche Antworten. Danke schon mal.
2 Antworten
Nein darf er nicht, du machst somit Überstunden die du in der Ausbildung generell nicht machen darfst. Wenn du keine Überstunden machen möchtest musst du sie auch nicht machen, ich hoffe das er sie dir immerhin auszahlt ansonsten kannst du ihn auch noch anzeigen deswegen und eine Nachzahlung fordern. Ebenso kannst du ihn auch anzeigen wenn er darauf besteht das du die Überstunden machen musst da es nicht vertraglich geregelt ist bzw. auch nicht legal bzw. rechtskräftig wäre selbst mit Vertrag. Suche aber immer am besten noch vorher ein Gespräch mit ihm und rede mit ihm bevor du anderweitig tätig wirst, ein Gespräch kann manchmal wunder wirken.
Hier kommen 2 Aspekte in Betracht.
- Für unter 18 jährige gilt bis auf sehr wenige Ausnahmen das Jugendarbeitsschutzgesetz sehr streng, weshalb mehr als 40 h/woche ohne zeitnahen Freizeitausglcieh eigentlich nicht drin sind.
- Für über 18 jährige gilt normales Arbeitsrecht, da kann es durchaus vorkommen, dass im Sommer länger gearbeitet wird als im Winetr, deshalb der Zusatz durchschnittlich, aber regelmäßige Arbeitszeiten über 12 h/Tag sind auch nicht drin und zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mindestens 11 h liegen.
Auch für volljährige Auszubildende gilt das grundsätzliche Verbot von Überstunden - es sei denn, sie dienen ausschließlich dem Ausbildungszweck (z.B. zusätzliche Ausbildungseinheiten außerhalb - oder mit Überschneidung - der regulären Arbeitszeit).
Ich bin 18, also bin ich jetzt verpflichtet die 42 h zu arbeiten oder was? Dann verstehe ich aber nicht warum da 38 Stunden stehen