30%ige Behinderung durch Fingeramputation?

7 Antworten

Nach Gliedertaxe der privaten Unfallversicherungen würde der Verlust des vollständigen Fingers 5% betragen - daher gehe ich nicht davon aus, daß ein GdB von 20 erreicht wird.

Hoi.

War dies ein privater Unfall oder ein Arbeitsunfall(eine Unfallrente gibt es ab MdE von 20)?

Allgemein wird dies so bewertet:

Verlust von drei Fingern

mit Einschluss des Daumens.................................................................................40

II+III+IV ...................................................................................40

Obige Sätze gelten für den Gesamtverlust der Finger bei reizlosen Stumpfverhältnissen. Bei Verlust einzelner Fingerglieder sind sie herabzusetzen, bei schlechten Stumpfverhältnissen zu erhöhen.

http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2008_ab/j2412_0010.pdf

Für einen Schwerbehindertenausweis reicht dies nicht, da braucht man einen GdB von 50.

Ab GdB 30 kann man sich "gleichstellen" lassen, falls der Arbeitsplatz gefährdet ist oder man auf Jobsuche ist. Dann hat man verbesserten Kündigungsschutz und wird bei der Einstellung bevorzugt. 

Hier noch weitere Infos: http://www.hamburg.de/schwerbehindertenausweis/2744096/beiblatt-schwerbehindertenausweis/

Ciao Loki

Vorteil wäre eine steuerliche Pauschale die du mit angeben kannst, ansonsten hast du keine Vorteile. Wie viel % du bekommst findest du in den Tabellen zum GDB.

Hallo Zuendappfahrer,

Sie schreiben:

30%ige Behinderung durch Fingeramputation?

Hallo zusammen Und zwar hab ich mir letztens von der linken Hand von den mittleren 3 fingern das erste drittel abgeschnitten wegen einem unfall. Im Krankenhaus hat dann ein besucher von meinem bettnachbar gesagt, das dies als 30%ige Behinert gewertet wird. Meine frage;stimmt das wirklich mit den 30% und wenn ja hab ich jetzt irgendwelche anderen ansprüche oder so? Bitte nur ernst gemeinte Antworten

Antwort:

http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html#Fff

In den GDS/GDB-Tabellen werden die Finger zwar berücksichtigt, aber nur der jeweils ganze Finger!

Da bei Ihnen das erste Drittel der Finger betroffen ist, wird der medizinische Dienst des Versorgungsamtes hier eine individuelle Bewertung vornehmen!

Lassen Sie sich vom VDK bei der Beantragung unterstützen, damit Sie so viel wie möglich an Nachteilsausgleichen erreichen!

Unter GDB 50 liegt eine Behinderung, ab GDB 50 bis GDB 100 liegt eine Schwerbehinderung vor!

Bringen Sie vor der Beantragung Ihre eigene Krankenakte auf Vordermann!

http://www.vdk.de/ov-grossbettlingen/ID118288

https://youtube.com/watch?v=np1SB-fBsdE

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Behinderung und Invaliditätsgrad haben nur bedingt etwas miteinander zu tun.

hast du denn überhaupt eine Unfallinvaliditätsversicherung?

Handelte es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall?