2 A Verstöße vor Aufbauseminar?

3 Antworten

Bis zum Abschluss des Aufbauseminares haben A- und B-Verstöße keine Relevanz bezüglich der Probezeit.

Erst bei Begehen eines A/B Verstoßes nach dem Aufbauseminar hat dies wieder Folgen.

Bußgeld und evt. Fahrverbot kommen natürlich je nach Verstoß wie bei jedem anderen auch, auf dich zu.

Goerkem217 
Fragesteller
 27.05.2023, 01:24

Ich gehe nur auf deine Antwort ein die anderen Kritisieren statt zu helfen danke dir sehr lieb . Also auch wenn der Brief nach dem Aufbauseminar kommt zählt es nicht weil es vor dem Aufbauseminar passiert ist oder ? Also natürlich Bußgeld und weiters kommt bestimmt aber meine jz die A Verstöße die für die Probezeit relevant sind

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Alopezie  27.05.2023, 01:27
@Goerkem217

Sollte sowas NACH dem Aufbauseminar nochmal passieren, bekommst du ein nettes Schreiben mit einer Empfehlung für ein Gespräch, passiert danach nochmal was, hast du ein ganz großes Problem. Dann musst du einen Psychologen davon überzeugen das du ab jetzt nach den regeln tanzt. Wird schwer das dir was jemand glaubt.

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Antitroll1234  27.05.2023, 01:31
@Goerkem217

Erst nach Abschluss der ersten Maßnahme (Aufbauseminar) kann die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen erfolgen. So hat es der Gesetzgeber im StVG §2a Abs.2 Nr.2 festgelegt:

  1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
  2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
  3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html

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Goerkem217 
Fragesteller
 27.05.2023, 03:19
@Antitroll1234

Also nochmal hab es nicht verstanden hab ja bald mein Aufbauseminar aber hab jz vor kurzem ein weiteres A Verstoß begann . Wird das nach dem ich mein Aufbauseminar absolviert habe als 2 a Verstoß gezählt ? Oder erst wenn ich ein a Verstoß nach dem Aufbauseminar begehe

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Natürlich zählt der zweite auch....das wäre ja sonst n freifahrtschein auf zeit....vermutlich bist du die karte länger los u darfst hoffentlich zur mpu

Antitroll1234  27.05.2023, 01:06
Natürlich zählt der zweite auch…

…nö, hat keine weiteren probezeitrelevanten Maßnahmen zur Folge, erst bei einem Verstoß nach Abschluss des Aufbauseminars.

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hat sich das jetzt so bestätigt , dass der 2. A Verstoß nicht gezählt hat?