1986 aus der Fremdenlegion desertier Hat das heute noch folgen?

5 Antworten

Vorweg: Sicher beantworten kann ich die Frage auch nicht. Die Verjährungsfristen sind in Frankreich recht kompliziert und von ??? bis 2008 wurde Desertion auch relativ milde bestraft. Ab 2009 wurde dann wieder kräftig angezogen. Ob es heute noch so ist, weiß ich nicht. Konkret kommt es auch darauf an, ob damals eine Verurteilung in Abwesenheit stattgefunden hat oder nicht. Denn für Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung gelten unterschiedliche Fristen.

Was eine Auslieferung angeht, muß man sich aber keine Sorgen machen. Frankreich hat noch nie(!!!) die Auslieferung eines deutsches Deserteurs aus der Fremdenlegion beantragt und wird das aus politischen Gründen auch weiterhin nicht tun.

Aus dem Bauch heraus kann man aber davon ausgehen, dass es nach 30 Jahren verjährt sein sollte. Letzte Sicherheit kann nur der Gang zum (französischen) Anwalt bringen.

Wenn es noch strafrechtlich verfolgt wird wirst du an Frankreich ausgeliefert. Nur 30 Jahre Verjährung ist unwahrscheinlich, aber man weiß es ja nie welche besonderen Umstände vorgebracht werden.

Das solltest du von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Vermutungen von Laien nützen dir nichts.