150 krankheitstage in der Ausbildung?

3 Antworten

Krankheitstage sind kein Grund zur Kündigung. Die IHK kann dich aber haben deswegen möglicherweise nicht zulassen. Die Grenze liegt je nach IHK zwischen 10 und 15%.

Dann endet dein Ausbildungsvertrag Ende Juli oder Ende August, dieses Datum steht tatsächlich im Vertrag. Du kannst versuchen eine Verlängerung bis Januar zu bekommen oder dich selbst zur Prüfung im dezember-januar anmelden. Diese Anmeldung muss im September bei der IHK erfolgen.

Du solltest auf jeden Fall versuchen, so viele Ausbildungstage wie nur möglich zu sammeln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (das sind ca. 12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10% ist eine Faustregel - kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen möglich.

Klar können sie es...

ich kenn die genaue Zahl nicht. Aber ab ner gewissen Anzahl an fehltagen darf man nicht teilnehmen an der Prüfung.