1% Regelung bei neuem Arbeitgeber?
Folgendes Szenario.
Ich unterschreibe demnächst einen neuen Arbeitsvertrag als Servicetechniker.
Nun wurde mir beim Vorstellungsgespräch erzählt, ich erhalte einen Firmenwagen mit Privatnutzung und könnte mir aus dem Firmeneigenen Katalog eins aussuchen, das sollte ich bis zur Unterschrift im besten Fall schon getan haben wegen der Lieferzeit.
Jetzt weiß ich schon sehr grob wie die 1% Regelung funktioniert und Frage mich aber nun ob der Arbeitsweg auch besteuert wird, da ich von Zuhause direkt zum Kunden fahre, und das ca 40-50km jeden Tag.
Das würde den Geldwerten Vorteil ja durchaus beeinflussen. Ebenfalls ob es ein Verbrenner oder ein E Auto ist.
Gibt es grobe Rechnungen oder Vergleiche wenn ich mit diesen Daten mal rechnen würde?
Verbrenner Bruttolistenpreis 39.000€
Elektro Bruttolistenpreis: 51.000€
1 Antwort
Als Servicetechniker im Außendienst ist der für den Weg zur Arbeit maßgebliche Ort deine Haustür (Schließlich wirst du bezahlt sobald der Motor läuft :-). Bei der 1% Regelung musst du also nur 1% vom Listenpreis versteuern. Das sind aber auch 390 bzw. 510 Euro die du jeden Monat versteuern musst. Das sind dann auch einige hunderter, die dir jeden Monat im Geldbeutel fehlen.
Ich empfehle dir wärmstens, den Wagen nach tatsächlichen Kosten zu versteuern. Das kannst du von Finanzamt verlangen, die dürfen das nicht ablehnen.
Dazu musst du Fahrtenbuch führen und dir am Ende des Jahres von der Firma die Kosten des Fahrzeuges (Leasing, Versicherung, Reparaturen, Inspektionen und Treibstoffe) bestätigen lassen. Dann rechnest du nach deine Fahrtenbuch aus, welchen Anteil der gefahrenen km du privat und welchen Teil du für die Firma gefahren bist. Du musst dann nur den Teil versteuern, den du privat gefahren bist. Wenn deine Firma schon jeden Monat den Wagen nach der 1% Regel versteuert hat und dir das Geld gleich abgezogen hat, dann ist das nicht schlimm. Du musst dass dann nur dem Finanzbeamten explizit mitteilen. Das wird dann miteinander verrechnet.
Du führst am besten tatsächlich ein klassisches Fahrtenbuch, also auf Papier. Jede Fahrt, eine Zeile mit Anfangs-km, End-km, Start und Zieladresse mit KD-Name. Adressen die mehrfach angefahren werden musst du nur einmal ausschreiben und danach reicht ein Kurzbezeichnung (z.B. 1:Zuhause 2: Shell Tankstelle an der Ecke). Die Liste der Mehrfachadressen kommt ganz hinten auf die letzten Seiten. Ich habe immer Jede Fahr einzeln aufgeführt, hatte also für einen Tag manchmal 10 oder mehr Zeilen. Zuhause - Tankstelle; Tankstelle - Lager, Lager Kunde1, Kunde1 - Kunde2, Kunde2 - Tankstelle, Tankstelle - Post, Post - Zuhause usw. Jeden Eintrag habe ich G oder P markiert (geschäftlich, privat) bei Privatfahrten muss nur der km-Stand und das Wort 'privat' eingetragen werden. Fahr zur Tankstelle ist (außer bei einer Urlaubsfahrt nach Italien) immer Geschäftlich. Das heißt dann 'Laden von Betriebsstoffen' :-) Dann gehört auch die getankte Menge und der gezahlte Preis ins Buch. Du musst aber Lückenlos eintragen. Wenn du mal einen Eintrag vergisst, wird das Finanzamt das gesamt Fahrtenbuch verwerfen. Es ist übrigens nicht legal, dir im Auto nur z.B. im Telefon Notizen (km-Stand ; Ziel) zu machen und dann nachträglich z.B. mit Google-Maps und den km vom Ausdruck der Tankkarte das Fahrtenbuch nachzuschreiben.
Da du ein netter Mensch bist, rechnest du am Jahresende die km zusammen und ei entsprechenden Anteile und deinen zu versteuernden Anteil aus und schreibst es deinem Finanzamt gleich auf.
Je nachdem, wie weit du privat mit dem Wagen rumjuckelst, kann das etliche tausend Euro im Jahr weniger kosten, als die 1% Regelung. Und wenn du bei der Berechnung rausfindest, dass es sich doch nicht rechnet, kannst du immer noch 1% ankreuzen :-)
Tipp: Das Finanzamt kann und darf dir nicht vorschreiben, wann und wo du tankst. Wenn du morgens früh rausmusst, ist es nachvollziehbar, das du am Abend des Vortags zur Tankstelle fährst. Wenn dann mehr oder weniger zufällig das Kino in dem dein Lieblingsfilm läuft direkt daneben ist, dann ist nur die Fahrt von der Tankstelle zum Kino und von Kino nach Hause eine Privatfahrt. Wenn du Material für die Arbeit kaufst und der Baumarkt neben dem Supermarkt liegt ist das das Gleiche.
Wegen der Fahrt in den Urlaub, solltest du vorher in der Firma fragen, ob das auch eine erlaubte Privatnutzung ist und ob du im Urlaub auch die Tankkarte nutzen darfst.
Falls dein Firmenwagen ein Lieferwagen mit abgetrenntem Laderaum ist, kannst du argumentieren, dass dieses Fahrzeug nicht privat genutzt werden kann und dir kein geldwerter Vorteil entsteht. Das ist überzeugender, wenn du einen privaten PKW zur Verfügung hast.
Denke daran, dass du, wenn du den Stromer nimmst, und den zuhause an deiner Steckdose auflädst, einen MID-Zähler zwischenschaltest, dann kannst du gegenüber der Firma die Strommenge nachweisen, die du in die Fahrzeugbatterie lädst und wenn dir die Firma nicht die vollen Stromkosten erstattet, kannst du den Rest als Werbungskosten angeben. Und vergiss nicht die Verpflegungspauschale (abhängig von der Tür-zur-Tür-Zeit) abzüglich der Auslöse, die du von der Firma bekommst.