Wo endet die Meinungsfreiheit und wo beginnt die Straftat bei Kommentaren?

4 Antworten

Hey

Was sind die Grenzen der Meinungsfreiheit?

Meinungsfreiheit und Demokratie sind zwei Begriffe, die oft in einem Atemzug genannt werden. Erstere zeichnet diese Staatsform nämlich aus und grenzt sie unter anderem von Diktaturen ab. Es handelt sich also um eine wichtige Säule des demokratischen Lebens.

In Deutschland garantiert das Grundgesetz die Meinungsfreiheit. In Artikel 5 Grundgesetz (GG) heißt es konkret:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Die Meinungsfreiheit wird vom GG jedem Menschen garantiert. Zudem ist es wichtig, dass jedem Menschen Quellen zur Informationsbeschaffung zustehen. In diesem Zusammenhang ist auch die Pressefreiheit von großer Bedeutung.

Die Meinungsfreiheit stellt ein Grundrecht in Deutschland dar. Allerdings wird im Grundgesetz in Artikel 5 Absatz 2 auch bestimmt, dass es Grenzen gibt, und zwar dort, wo andere Gesetze, der Schutz der Jugend oder das Recht der persönlichen Ehre betroffen sind. Doch was heißt das konkret?

Die Leugnung des Holocaust ist zum Beispiel nicht durch die Meinungsfreiheit abgedeckt. Es handelt sich dabei viel mehr um eine Straftat. § 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) definiert diesbezüglich:

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Zudem fallen bewusste Lügen, vor allem sogenannte „Fake News“, nicht unter die Meinungsfreiheit. Ähnlich sieht es in den meisten Fällen bei einer Schmähkritik aus. Grundsätzlich sind alle Beleidigungen strafbar und nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt.

Gut zu wissen: Auch der Schutz der Jugend steht über der Meinungsfreiheit. Das umschließt vor allem Meinungsäußerungen, welche ein Verbrechen oder Gewaltanwendung allgemein glorifizieren oder den Hass gegenüber anderen Menschen provozieren.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich würde da möglichst viel Freiheit lassen. Ich würde eher die Betreiber der Plattform beauftragen, die Logarithmen so zu gestalten, dass die nicht zu immer extremeren Kommentaren führen. Auch wenn hier bei GuteFrage Kommentare gelöscht werden finde ich oft, es wäre dienlicher gewesen, man hätte es den Usern überlassen, einen hässlichen Kommentar zu kritisieren und zu erklären, weshalb der falsch ist.

Aufruf zu Gewalt und zu illegalen Handlungen muss aber verboten sein.

Wenn eine Person gegenüber einer anderen herabsetzende Werturteile oder ehrverletzende Tatsachen behauptet, kann dies den Straftatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB erfüllen. Geschützt wird dabei das Rechtsgut der persönlichen Ehre.

Nazi Schlāmpe ist erlaubt, Schwachkopf nicht


Sanni295  20.03.2025, 20:11

Na..i Schla..e ist ebenfalls eine Straftat wenn es persönlich ist.