wie genau wird eine umgang von jugendamt geregelt?
Meine Tochter ist seit 2 Monaten in ophut des Jugendamtes.
Ich Wohne in Kleinblittersdorf (saarland) und meine Tochter wurde nach Trier in eine Einrichtung gebeacht.
Ich darf sie aber nur alle 2 Wochen für 2 Stunden sehe.
Das Jugendamt weicht mir seit Wochen aus wenn ich um Erweiterung der Besuchszeiten stelle.
ich weis nicht was ich noch machen kann
6 Antworten
Da kannst Du wohl nur anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Es wird ja auch seine Gründe haben, warum die Tochter in Obhut genommen wurde. Wenn es erst mal so weit gekommen ist, muss man erst mal kleine Brötchen backen.
Wenn du der Inobhutnahme zugestimmt hast, dann kannst du der Inobhutnahme widersprechen. Dann muss das Jugendamt das Kind entweder unverzüglich zu dir zurück lassen oder das Familiengericht anrufen - das Familiengericht kann dir dann das Sorgerecht entziehen, wenn es die Gründe für die Inobhutnahme für plausibel hält.
Natürlich kannst du beim Familiengericht auch direkt einen Antrag auf Umgang stellen. Nur wäre das bei einer einvernehmlichen Inobhutnahme ziemlich schräg aus meiner Sicht.
Wenn du der Inobhutnahme widersprochen hast und dir das Sorgerecht entzogen wurde, kannst du einen Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht stellen.
Niemand hier kennt die Aktenlage/ die Hintergründe deines Falls. Für die Herausnahme eines Kindes aus der Familie braucht es einen richterlichen Beschluss und der muss überzeugend begründet sein - schließlich geht es um Kindeswohlgefährdung.
Dir steht es frei einen Anwalt vor Ort damit zu beauftragen, er wird dich NACH Sichtung der Akte verbindlich beraten können.
Wenn die Tochter erst seit 2 Monaten in Obhut ist, wird man die Besuchszeiten zu Anfang realistisch halt auch nicht noch mehr ausweiten. Es soll ja bewusst Abstand generiert werden.
Arbeite erstmal an deinen Auflagen und dann trag dein Anliegen wieder vor.
Und so oder so sollte man sich da anwaltliche Unterstützung suchen
warum ist denn deine Tochter in Obhut vom Jugendamt. Du als Mutter musst doch glücklich sein eine Tochter zu haben und mit ihr schöne Zeit in der Familie verbringen.Es muss ja etwas vorgefallen sein warum sie nicht mehr bei dir lebt. Also wird das JA jetzt eine vielleicht bessere Zeit für deine Tochter wollen. Du musst dich an die Vorgaben vom JA halten.