Warum wird eine anti-demokratische (?) Partei zur demokratischen (?) Bundestags-Wahl 2025 zugelassen?
Auf welche Partei sich meine Frage bezieht, lasse ich mal offen.
4 Antworten
Da gab es einmal eine Partei, genannt SED. Das war die staatstragende Partei der DDR, welche unter anderen veranlasst hat dass Deutsche auf Deutsche an der innerdeutschen Grenze schiessen...
Deren Nachfolger tummeln sich in mehreren Landtagen und man darf sie morgen wählen.
Weil viele Menschen sie wählen. Du würdest denen damit eine Stimme verbieten, bzw. nicht zulassen.
Achso. Bei der AfD ist das dann wohl offensichtlich überhaupt nicht klar.
Weiß ich nicht. Ich behaupte das ja gar nicht.
Meine Frage zielt weder darauf ab, die AfD zu verteidigen, noch sie als Gefahr darzustellen. Vielmehr möchte ich aufzeigen, dass wir in einem System leben, welches total widersprüchlich ist und uns manipuliert.
Wenn die Herrschenden konsequent wären, wäre die AfD schon längst verboten. Sie soll aber bewusst nicht verboten werden, um die Bevölkerung zu spalten.
Das ist meine Meinung.
Schön, ich selber mag die AfD gar nicht, aber ich finds auch nicht cool wenn man Sachen behaupten die nicht stimmen.
Das freut mich. Ich mag Falsch-Behauptungen auch nicht.
Warum wird eine anti-demokratische (?) Partei zur demokratischen (?) Bundestags-Wahl 2025 zugelassen?
Weil sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt!
Vielmehr möchte ich aufzeigen, dass wir in einem System leben, welches total widersprüchlich ist und uns manipuliert.
Der Fragesteller hat sich, vermutlich mangels Informationen, selbst in einem Irrtum verfangen.
Wenn die Herrschenden konsequent wären, wäre die AfD schon längst verboten. Sie soll aber bewusst nicht verboten werden, um die Bevölkerung zu spalten.
Das ist Unsinn!
Eine Partei darf vorallem dann nicht zur Wahl antreten, wenn sie Anlass gibt, die ihr Verbot rechtfertigen würden. Die Anforderungen an ein Parteiverbot sind hoch, die notwendigen Beweise müssen in jedem Fall belastbar sein. So muss eindeutig nachzuweisen sein, dass die Ziele der zu verbietenden Partei oder das Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung Deutschlands zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder sogar den Bestand unseres Staates zu gefährden. Ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht beschließen, das einen rechtsstaatlichen Prozess führt, der sich über Jahre hinziehen kann.
Ein voreiliger Verbotsantrag ist ein Risiko! Würde das Bundesverfassungsgericht kein Verbot aussprechen, weil ihm die Beweise nicht ausreichen würden, gäbe das den besorgniserregenden extremistischen Gruppierungen innerhalb der AfD weiteren Auftrieb und würde ihnen ermöglichen, den politischen Kurs der Partei noch mehr in ihrem Sinne zu lenken. Der Verbotsantrag wäre also ggf. kontraproduktiv.
Daher ist es besser, mit einem Verbotsantrag solange zu warten, bis alle belastbaren Beweise dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden können. Es geht also nicht darum, die Bevölkerung zu spalten, sondern rechtsstaatlich korrekt vorzugehen!
Übrigens kann ein Verbotsantrag nicht von Krethi und Plethi gestellt werden! Die Verfassung schreibt vor, dass dieser Antrag nur von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat gestellt werden kann. In allen Verfassungsorganen bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses!
Offensichtlich ist es extrem schwierig, belastbare Beweise zu finden. Das bedeutet dann wohl, dass die - seit Jahren - erfolgende Nazi-Kategorisierung durch Vertreter der Altparteien im Wesentlichen auf Vorurteilen und Unterstellungen beruht.
Ich finde, es sollte einen Paragrafen im Strafgesetzbuch geben, der das Beschimpfen als "Nazi" ohne belastbare Beweise in gleicher Weise ahndet wie Holocaust-Leugnung.
Was wären übrigens "belastbare Beweise" ? Das Parteiprogramm liegt doch vor!?
Dass einzelne Mitglieder der Partei inakzeptable Aussagen getätigt haben, darf doch kein Grund sein, die gesamte Partei zu verbieten. Ich wette mein letztes Hemd darauf, dass man vogelschiss-ähnliche Bemerkungen im Sinne Alexander Gaulands nicht selten auch an einem CDU-Stammtisch zu Gehör bekommt...
Offensichtlich ist es extrem schwierig, belastbare Beweise zu finden.
Weil das Bundesverfassungsgericht für ein Parteienverbot hohe Hürden setzt, ist es in der Tat schwierig.
Das bedeutet dann wohl, dass die - seit Jahren - erfolgende Nazi-Kategorisierung durch Vertreter der Altparteien im Wesentlichen auf Vorurteilen und Unterstellungen beruht.
Das ist ein Trugschluss. Es gibt genügend mündliche und schriftliche Äußerungen von maßgeblichen Politikern der AfD in den verschiedensten Parlamenten, die extremistische, verfassungsfeindliche Gesinnung belegen. Im Falle von Höcke gibt es sogar ein Gerichtsurteil, das seine Bezeichnung als "Faschist" als gerechtfertigt ansieht. Wenn entsprechend der Verdacht der AfD entgegengebracht wird, dass sie faschistische Tendenzen nicht ausschließt, sondern gutheißt und verfolgt, ist das weder ein Vorurteil noch eine Unterstellung, sondern eine hohe Wahrscheinlichkeit.
Ich finde, es sollte einen Paragrafen im Strafgesetzbuch geben, der das Beschimpfen als "Nazi" ohne belastbare Beweise in gleicher Weise ahndet wie Holocaust-Leugnung.
Das ist überflüssig, denn das Strafgesetzbuch umfasst solche Fälle. Reine Beleidigungen oder Diffamierungen können gerichtlich angefochten werden, aber wie der Fall Höcke zeigt, ist es nur noch peinlich, wenn sich herausstellt, dass der Vorwurf berechtigt war!
Was wären übrigens "belastbare Beweise" ? Das Parteiprogramm liegt doch vor!?
Das Parteiprogramm oder Wahlprogramme alleine reichen nicht, denn Papier ist geduldig. Es muss nachgewiesen werden, dass die AfD aktiv daran arbeitet, dass ihre Ziele und/oder das Verhalten ihrer Politiker und Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung Deutschlands zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder sogar den Bestand unseres Staates zu gefährden. Jede Äußerung von Politikern und Anhängern der AfD, auch Parteiprogramme und alle sonstigen Schriftdokumente der Partei können Beweise sein.
Dass einzelne Mitglieder der Partei inakzeptable Aussagen getätigt haben, darf doch kein Grund sein, die gesamte Partei zu verbieten.
Die Frage wird zu klären sein, ob es tatsächlich nur einzelne Mitglieder der Partei sind oder ob gerade sie die Generallinie der Partei verkörpern!
Ich wette mein letztes Hemd darauf, dass man vogelschiss-ähnliche Bemerkungen im Sinne Alexander Gaulands nicht selten auch an einem CDU-Stammtisch zu Gehör bekommt...
Sei vorsichtig! Auch halbnackt in der Öffentlichkeit herumzulaufen, ist nicht gerne gesehen. 😁
Im Unterschied zu Stammtischen hat allerdings Gauland seinen verunglückten Vergleich in aller Öffentlichkeit und im Beisein von Pressevertretern getätigt.
Die Frage wird zu klären sein,
Seit gefühlt zehn Jahren wird uns fast täglich von Medien, Vertretern der Altparteien und unzähligen Kämpfern gegen Rechts die Gefahr eines zweiten 1933 vor Augen geführt.
Wenn diese Leute es wirklich ernst meinen würden, wäre die Frage, ob die AfD verboten werden muss, schon längst geklärt...
Seit gefühlt zehn Jahren wird uns fast täglich von Medien, Vertretern der Altparteien und unzähligen Kämpfern gegen Rechts die Gefahr eines zweiten 1933 vor Augen geführt.
Dieser Eindruck ist übertrieben und wird auch nicht generell geteilt.
Wenn diese Leute es wirklich ernst meinen würden, wäre die Frage, ob die AfD verboten werden muss, schon längst geklärt...
Nein. Schließlich hat die AfD über Jahre eine gewisse Entwicklung vollzogen, freilich ganz offenbar keine positive. Was ein voreiliger Parteiverbotsantrag, der vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen würde, für negative Auswirkungen haben könnte, habe ich bereits erklärt.
Etwas übertrieben. Aber nicht viel.
Ich wäre übrigens eher für ein Verbot der Altparteien, die nach wie vor mit dem US-Massenmord-Regime kooperieren, welches 2003 einen Krieg, auf einer Lüge basierend, gestartet hat (Colin Powell hat es selber zugegeben), bei dem laut Studie aus den USA selber mindestens 500.000 (!!!) Menschen gestorben sind...
Weil der Verfassungsschutz immer noch NUR beobachtet. Da kommt nichts. Das Verfassungsgericht handelt ja auch nicht
Achso. Dann ist offensichtlich überhaupt nicht deutlich erkennbar, dass die Partei anti-demokratisch ist.
Viele Leute reden nämlich so, als wäre das sonnenklar...
Das ist ja keine Begründung. Wenn sie anti-demokratisch ist, darf sie nicht zugelassen werden. Sonst könnte man ja auch wieder die NSDAP zur Wahl zulassen.