Triggerwarnung wer keine Verletzungen sehen kann
Hallo , ich habe mir vor längerer Zeit selber ein bauchnabelpiercing gestochen , leider ist es gar nicht gut verheilt und es halt sich ein großer Klumpen mit glaube wildfleisxh Gebildet , kann ich das vieleicht mit Einem scharfen Skalpell wegschneiden und dann wieder gut zuwachsen lassen oder ist das schlecht ?
6 Antworten
Haste dir das selbst gestochen oder warum bist du nicht rechtzeitig zum Piercer gegangen?
Mit Wegschneiden kannst du die Narbe fast beliebig vergrößern - lass es doch mal richtig behandeln oder versuch es mit einem Narbenpflaster.
Viele Grüße von Andrea aus Dortmund (Piercerin & Bodymodderin seit 1989)
das sollte sich mal ein Arzt ansehen.
immer noch besser als ne bauchfellentzündung zu bekommen - spätestens wenn die kommt wirst drum betteln das ein Arzt es behandelt
Ja und? Ob deine Mom das weiß oder nicht- der Arzt hat ja Schweigepflicht.
nicht zwangsläufig, die schweigepflicht gilt pauschal erst ab 16.
Die Schweigepflicht gilt nicht pauschal, sondern muß immer im Einzelfall gesehen werden.
Und das gilt natürlich nicht erst ab 16 sondern regelmäßig ab 14 und teilweise auch schon eher oder erst später.
und mal wieder einer der blöde diskutieren will.
Nein pauschal ab 16 Punkt keine diskussion.
In Einzelfällen kann sie ab 14 gegeben sein aber nur wenn der Arzt den Patienten für geistig reif genug ansieht. Und dem Gegenüber steht das Recht der Etern auf Informationen. da Ärzte weder zeit noch lust haben jedes mal juristisch alles durch zugehen, sparen sich die meisten das und sagen wir nehmen pauschal 16 und fertig
Die Rechtslage ist in der Praxis nunmal anders, auch U16 kann die Schweigepflicht gegeben sein, u.U. sogar schon U14 - es kommt halt auch noch auf die Diagnose und die mögliche Therapie an. Bei einer nötigen Operation oder der Behandlung mit Medikamenten mit schwerwiegenden Nebenwirkungen (z.B. Chemotherapie) ist das anders zu bewerten als bei der Behandlung eines verkorksten Piercings oder einer Verstauchung.
Wenn man sich z.B. mit 14 die Pille vom Gynäkologen verschreiben lässt wird der Arzt die Eltern regelmäßig nicht informieren dürfen, wenn es aber um eine Unterleibsoperation geht, werden die Eltern wahrscheinlich gefragt werden.
Pauschal ist in der Medizin so ziemlich gar nichts - es geht immer um den Einzelfall.
immer wieder schon wenn mir hier leute meinen Job erklären wollen
Das ist ja keine Frage für einen Psychologen sondern eine simple Rechtsfrage.
ja und auch ich habe diese Rechtsfragen berücksichtigen müssen - von daher ganz klar aus der Berufspraxis Schweigeflicht pauschal erst ab 16
Egal wie oft hier was anderes behauptet wird, es gibt im Bereich der medizinischen Schweigepflicht kein "pauschal" - wenn man unter die Schweigepflicht fällt sollte man das selbstverständlich wissen.
ganz ehrlich manche Leute sind nicht belehrbar, diskutiere das bitte weiter mit dem BVG aus, denn dieses hat das Alter von 16 definiert
Dann kannst du dafür ja bestimmt eine Quelle oder das fragliche Urteil verlinken?
"ulsenheimer/gaede arztstrafrecht in der praxis 6. auflage Rdn.442f" hier hast fachliteratur wo das ganze bechrieben wird und welche Überlegungen dahinter stehen
Wirlklich federführend in der Frage ist die Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz, die nochmals ausdrücklich erklärt warum pauschale Regelungen abgelehnt werden und es keine klare gesetzliche Grenze in der Frage geben darf.
https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/lager_arbeitsgruppe_einwilligungsbefugnis-minderjaehriger-aertzl-behandlung/ag_bericht/index.php
hättest mal ein wenig mehr lesen sollen. In dem bericht steht als Ergebnis klar das sie zu keiner Einigung kommen und deswegen bisherige Standards und Regelungen beibehalten werden sollen.
Ich habs komplett gelesen (anscheindend im Gegensatz zu dir), es wird ausführlich lang und breit erklärt, warum es keine starren Altersgrenzen gibt und daß das auch gut so ist und so bleiben soll.
Es sind bereits Abtreibungen von 15 jährigen gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern von den Gerichten erlaubt worden, es gibt keine fixe Altersgrenze - weder mit 14 noch mit 16 - es zählt grundsätzlich immer nur der Einzelfall.
es geht hier immernoch um die schweigepflicht - nicht um eingriffe wie abtreibungen. du vergleichst hier gerade Äpfel mit Birnen
Eben, die Schweigepflicht ist in all diese ärztlichen Entscheidungen fest integriert - ohne die Schweigepflicht wäre ja selbst die Verordnung der Pille an minderjährige Mädchen ein großes Problem, da der Arzt ohne Schweigepflicht ja sogar die Eltern über die Nebenwirkungen der Pille aufklären müßte.
Tatsächlich ist es aber die allgemeine Praxis und sinnvoll, daß derartige Medikamente ohne Wissen und Einwilligung der Eltern verordnet werden und das selbstverständlich nicht erst ab 16.
Da es hier um eine kleine - unbeabsichtigt selbst herbeigeführte - Hautvernarbung und eben keine schwere Krankheit mit Operationsbedarf handelt, ist definitiv von einer Schweigepflicht des Arztes auszugehen - spätestens dann, wenn die FS den Arzt ausdrücklich dazu auffordert seiner Schweigeverpflichtung nachzukommen. Zudem ist die FS in der 10ten Klasse und sollte somit mindestens 15 bis 16 Jahre alt sein.
okay wir halten mal fest
die aussage von behandelnem Fachpersonal zur Berufspraxis ist dir egal
die rechtlichen grundlagen sind dir egal
selbst die empfehlung der justizminiter sind dir egal
im klartext du argumentierst hier ohne faktengrundlage in dem du dir irgendwas zurecht bastelst. na denn mach mal weiter aber ohne mich
Nein auf KEINEN FALL DU KANNST ES NÄMLICH SONST SCHLIMMER MACHEN ALSO GEH ZUM ARZT !
auf keinen Fall selbst „behandeln“, du kannst da einiges kaputtmachen. Geh zum Arzt
Du gehst sofort zum Arzt.
Problem der Sache meine Mom weis nichts davon und ich kann ihr das auch nicht sagen