Hilfe Alleinerziehende Mama mit zwei Kinder
Hallo, ich hab eine Frage und zwar habe ich 2022 eine Ausbildung zur Versicherungsvermittler angefangen. 2024 hatte ich meine IHK Prüfung, die ich aber allerdings mit zwei Fehlern nicht bestanden habe. Jetzt ist mein Vertrag beendet Zeit seit Oktober 2023..
Meine meine IHK Prüfung war eine eine Woche vor meiner Trennung.
Gleichzeitig habe ich mich April 2023 von meinem Ehemann getrennt. Wir haben gemeinsam zwei Kinder 14 und zehn Jahre alt die leben mit mir. Wir haben ein gemeinsames Eigentumswohnung und eine Eigentumswohnung was vermietet ist. Mann, damalige Ehemann zahlt die Hälfte vom Kredit 500 € und die Nebenkosten von der Wohnung, die vermietet ist 230€
Kredit Kosten sind Kredit Kosten sind 1200 €
Ich habe seit Dezember jetzt keinen Fixgehalt mehr und keine Provision. D.h. ich bekomme nur das, was ich schreibe. Das reicht von vorne und hinten nicht. Deswegen habe ich meinem Chef gesagt, er soll mir einen Aufhebungsvertrag geben oder wäre es besser, wenn er mich kündigen würde? Was sagt ihr dazu?
Das reicht von vorne und hinten nicht. Deswegen habe ich meinem Chef gesagt, er soll mir einen Aufhebungsvertrag geben oder wäre es besser, wenn er mich kündigen würde was sagt ihr dazu? Ich habe jetzt einen Antrag beim Arbeitsamt gemacht.
Ich bin echt verzweifelt. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich war selbständig aber bei der Gesellschaft tätig. Also zähle ich als selbständige…
6 Antworten
Für ALG - 1 musst Du arbeitslos sein, die Anwartschaftszeit erfüllt haben und der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen.
Also innerhalb von 30 Monaten musst Du min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Wenn Du für deine Kündigung selber verantwortlich bist, oder ohne wichtigen Grund selber kündigst bzw.einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, kannst Du bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen mit einer Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen rechnen.
Dann käme nur noch Bürgergeld vom Jobcenter in Betracht, dass würde dann auch entsprechend gemindert, aber dann könnte unter Umständen nicht selber bewohnten Wohneigentum zum Problem werden.
Einnahmen aus der Vermietung werden beim Bürgergeld auch entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf als Einkommen angerechnet.
Ich habe seit Dezember jetzt keinen Fixgehalt mehr und keine Provision. D.h. ich bekomme nur das, was ich schreibe.
Was bekommst du denn konkret und was ist eigentlcih deine Frage?Was versprichst du dir davon dein Arbeitsverhältnis zu kündigen? Hast du einen neuen Job, der besser bezahlt ist, in Aussicht?
Natürlich kommen auch staatliche Hilfen in Frage. Die sind aber nicht dazu da, deinen Kapitalaufbau zu finanzieren. Also bezweifle ich, dass die Kreditkosten für dein Vermietetes Objekt da berücksichtigt werden.
Eine Kündigung wäre besser, damit du Arbeitslosengeld bekommst.
Mach mal einen Termin bei der Caritas oder Pro Familia und lass dich betaten. Dir steht einiges an Geldern zu und die helfen dir auch bei den Anträgen.
Auch als Selbständiger kann man in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Ich hoffe, das hast du gemacht? Ansonsten kannst du Bürgergeld beantragen und Wohngeld. Kindergeld bekommst du doch auch, oder?
Kinderzuschlag kannst du auch beantragen.
So oder so kannst du dich bei der Caritas beraten lassen.
Mit einem Aufhebungsvertrag bekommst du 3 Monate Sperre vom ALG1
Ich würde gerne einen Termin bei Agentur für Arbeit ausmachen und die mögliche finanzielle Beratung haben.
Auch wenn man selbständig war ?