Hilfe Alleinerziehende Mama mit zwei Kinder


03.01.2025, 17:10

Ich war selbständig aber bei der Gesellschaft tätig. Also zähle ich als selbständige…

6 Antworten

Für ALG - 1 musst Du arbeitslos sein, die Anwartschaftszeit erfüllt haben und der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen.

Also innerhalb von 30 Monaten musst Du min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Wenn Du für deine Kündigung selber verantwortlich bist, oder ohne wichtigen Grund selber kündigst bzw.einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, kannst Du bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen mit einer Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen rechnen.

Dann käme nur noch Bürgergeld vom Jobcenter in Betracht, dass würde dann auch entsprechend gemindert, aber dann könnte unter Umständen nicht selber bewohnten Wohneigentum zum Problem werden.

Einnahmen aus der Vermietung werden beim Bürgergeld auch entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf als Einkommen angerechnet.

Ich habe seit Dezember jetzt keinen Fixgehalt mehr und keine Provision. D.h. ich bekomme nur das, was ich schreibe.

Was bekommst du denn konkret und was ist eigentlcih deine Frage?Was versprichst du dir davon dein Arbeitsverhältnis zu kündigen? Hast du einen neuen Job, der besser bezahlt ist, in Aussicht?

Natürlich kommen auch staatliche Hilfen in Frage. Die sind aber nicht dazu da, deinen Kapitalaufbau zu finanzieren. Also bezweifle ich, dass die Kreditkosten für dein Vermietetes Objekt da berücksichtigt werden.

Eine Kündigung wäre besser, damit du Arbeitslosengeld bekommst.

Mach mal einen Termin bei der Caritas oder Pro Familia und lass dich betaten. Dir steht einiges an Geldern zu und die helfen dir auch bei den Anträgen.


Demet78143 
Beitragsersteller
 03.01.2025, 18:05

Auch wenn man selbständig war ?

Kalimana  03.01.2025, 19:03
@Demet78143

Auch als Selbständiger kann man in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Ich hoffe, das hast du gemacht? Ansonsten kannst du Bürgergeld beantragen und Wohngeld. Kindergeld bekommst du doch auch, oder?

Kinderzuschlag kannst du auch beantragen.

So oder so kannst du dich bei der Caritas beraten lassen.

Mit einem Aufhebungsvertrag bekommst du 3 Monate Sperre vom ALG1


Demet78143 
Beitragsersteller
 03.01.2025, 17:10

Ich war aber selbständig

Ich würde gerne einen Termin bei Agentur für Arbeit ausmachen und die mögliche finanzielle Beratung haben.