Bundesweite Kappungsgrenze mit unfairen, grossen regionalen Unterschieden.
Laut dieser Seite
https://housinganywhere.com/de/Deutschland/kappungsgrenze
gibt es grosse Unterscheide, was die bundesweite Kappungsgrenze betrifft:
Aus der einen Seite in Bayern 208 Städte und Gemeinden, auf der anderen Seite in Sachsen nur 2 Städte/Gemeinden mit Dresden und Leipzig. Jetzt kann man so argumentieren, dass es in Sachsen auf dem Land einen grösseren Leerstand gibt, als in Bayern auf dem Land. Was mich aber erstaunt, ist der riesige Unterschied:
208 für Bayern
2 für Sachsen
Wer ist denn dafür zuständig? Das kann doch nur die Landespolitik sein, oder?
2 Antworten
Jetzt kann man so argumentieren, dass es in Sachsen auf dem Land einen grösseren Leerstand gibt
Nicht nur auf dem Land, sondern auch in den Städten. Allein Chemnitz mit seinen knapp 250.000 Einwohnern hat einen Wohnungsleerstand von 11-14%.
Ansonsten geht es aber gar nicht unmittelbar um den Leerstand, sondern um die damit verbundenen Mietkosten. Durch die Kappungsgrenzen sollen ja weitere große Verteuerungen verhindert werden.
Um in Chemnitz zu bleiben: Die Durchschnittsmiete liegt hier bei unter 6 EUR/m². Dafür bekommst Du selbst in einer Bayerischen Kleinstadt gerade mal eine Garage zur Miete.
Auf dem sächsischen Land ist es doch noch günstiger. Ich zahle in einer sächsischen Kleinstadt mit ca. 25.000 Einwohnern gerade mal 4,60 EUR/m2
Wer ist denn dafür zuständig? Das kann doch nur die Landespolitik sein, oder?
Hierfür sind meines Wissens die Kommunen zuständig.
Ja, die Mieten sind in Chemnitz niedriger, aber dafür gibt es auch weniger Lohn und viel mehr Arbeitslose.
Der Unterschied ist aber nicht so gravierend. Das Medianeinkommen in Sachsen liegt irgendwo bei 3.000 EUR im Monat, der Bundesschnitt bei 3.600 EUR. Die Sachsen verdienen also "nur" ca. 15% weniger, als der Bundesschnitt.
Die Unterschiede bei den Mieten sind aber gravierender. Rein von der Einwohnergröße könnte ich jetzt Augsburg mit Chemnitz vergleichen und da sind die Mieten mit über 13€/m² mehr als doppelt so hoch, wie in Chemnitz.
Wenn ich da andere Städte vergleiche, kann man sagen, dass die Mieten in Bayern doppelt so hoch sind, wie in Sachsen.
Die Arbeitslosenquote ist auch fast zu vernachlässigen. Die liegt in Sachsen bei ca. 6% und in Bayern bei 4%.
Das Problem im Osten sind immer noch die Abwanderungen der Bevölkerung in den 90er bis 2000er Jahren in die alten Bundesländer. Hierdurch gibt es einen entsprechenden Wohnungsleerstand, der sich dann natürlich auf die Mietpreise auswirkt. Hätten Städte hierauf nicht mit dem Abriss etlicher Wohnhäuser reagiert, würde der Leerstand immer noch bei >20% liegen.
Ich arbeite hier in der Wohnungsbranche. Hier bekommst Du auch eine Wohnung mit einer 20-Seiten-Schufa und einem Entlassungsschreiben der JVA. Eine Kappungsgrenze von 15% würde den Vermietern hier im Zweifel nur Steine in den Weg legen, unabhängig davon, dass solche Mieterhöhungen von 20% gar nicht umsetzbar sind.
Was mich aber erstaunt, ist der riesige Unterschied:
Das häng damit zusammen, das das ganze bedarfsorientiert erfolgt.
Wer ist denn dafür zuständig? Das kann doch nur die Landespolitik sein, oder?
Ja, für die Details schon. Die Landesregierungen wurden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete zu bestimmen, in denen die Kappungsgrenze gelten soll.
Hey Christian, bin mir nicht sicher, ob deine Rechnung so aufgeht. Ja, die Mieten sind in Chemnitz niedriger, aber dafür gibt es auch weniger Lohn und viel mehr Arbeitslose.