Wie sind die Chancen?
Hallo,meine Kinder sind in obhut.mrin jüngster seit 8 mon in dauerpflege und die anderen in wohngruppe.das erziehungsgutachten zur Erziehung und möglicher kindeswohlgefährdung ist überprüft worden von einem anderem psychologe und es ist total fehlerhaft er schreibt eine expertise darüber.unser anwalt möchte dann ein antrag auf Abänderung des sorgerechtsentzug stellen beim Gericht. Jetzt ist es so,daß unsere Tochter durch einer Erzieherin in der wohngruppe leidet und sie hat rauchen angefangen mit 14j,da sie stress hat und Sehnsucht nach Hause.mitunter ist sie jetzt in einer Psychiatrie wegen Suizid Gedanken und schädigt sich selbst und ist mittelgradig depressiv geworden und sie soll angehört werden vom gericht um zu entscheiden wie es weiter geht,ob in geschlossene oder ähnliches.sie vermisst ihre Brüder sieht die seit 18 mon nicht mehr u vermisst uns sehr .Februar ist Gericht wegen Umgang Entscheidung da ein Gutachten geschrieben wird über Umgang. Kann man jetzt vorher noch was tun und wie sind die Chancen für zurück laut der Beschreibung? Sie ist nicht bei uns wegen Medien,angeblich mutterrolle Hätte sie übernehmen müssen und wir hätten ihr kein Selbstwertgefühl gegeben.
3 Antworten
das gutachten ist nicht mehr angreifbar, es ist völlig korrekt. auch das umgangsgutachten kommt zu keinem anderen urteil als das ein kontakt mit den kindern diese weiter noch schwerer scädigen würde, das wird dabei rauskommen.
du hast dich seit dem die kinder in sicherheit gebracht wurden an keine auflage gehalten und hast die kinder weiter belästigt, sie schwer psychisch misshandelt, was nun zu dem führt was deine tochter durchmacht, dass sie nur einen ausweg noch sieht, wie sie dir entgehen kann. merkst du garnichts mehr?
kein anwalt der welt wird dich je wieder vertreten, da du die alten anwaltschulden und gerichtskosten noch immer nicht bezahlt hast. zudem wird kein gericht mehr den antrag annehmen, da es keine rechtsmittel mehr gibt. das wurde dir doch hier schon tausende mal erzählt. hörst du zu?
Kinder werden nicht einfach mal eben so in Obhut genommen und schon gar nicht ohne Grund ohne Kontakt zur Familie gelassen.
Da werden schwerwiegende Dinge vorgefallen sein.
Dauerpflege heißt übrigens nicht umsonst Dauerpflege. Da ist nicht geplant, dass das Kind zur Familie zurückgeht. Dieses Hin und Her wäre auch nicht gut fürs Kind.
Lasst das Euren Anwalt machen, das kann hier niemand beurteilen.
nein das gutachten ist überhaupt nicht fehlerhaft, es war noch schrecklicher als das davor
Das können dir Außenstehende, die die Details nicht kennen, nun wirklich nicht sagen. Wenn Kinder in Obhut genommen werden, muss etwas gravierendes vorgefallen sein.
Werden wir sehen.das Gutachten von 2023 total fehlerhaft