Wer zahlt wenn bei vermieteter Wohnung das Kellerabteil des Mieters bei Einbruch beschädigt wird?

6 Antworten

Wer würde dafür haften.

Der Verursacher, also der der das Geflecht zerschneidet. Sofern der nicht auffindbar ist, was die Regel sein dürfte, hat der jeweilige Eigentümer der Sachen Pech gehabt.

Eine allgemeine Gefährdungshaftung gibt es in Deutschland nicht, d.h. für einen Schadenersatzanspruch muß gundsätzlich ein Verschulden vorliegen. Der der den Anspruch stellt muß das Verschulden des Anspruchgegners darlegen. Das kann auch durch Anscheinsbeweise, etwa die Art des Schadens, erfolgen.

Allerdings muß der Vermieter nach §535 Abs 1 Satz 2:

"die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."

Sprich der Vermieter muß Schäden an der Mietsache beseitigen und bleibt auf den Kosten sitzen. Umgekehrt muß der Vermieter den Mieter auch nicht die gestohlenen Sachen ersetzen.

Ein interessantes Beispiel diesbegüglich ist auch, wenn der Mieter stirbt und in der Wohnung wochenlang verwest. Der Vermieter muß hier den Leichengestank beseitigen lassen. Um seine Kosten erstatte zu bekommen, bräuchte er einen Schuldigen. Bei einer natürlichen Todesursache, hat er da in der Regel Pech.

PS: Suchen sie sich eine Hausrat, die zahlt. Das geht natürlich nur für zukünftige Schäden.

Für die Sachen die zur Wohnung gehört zahlt der Vermieter oder seine Versicherung.

Für Sachen die du anbringst zahlst Du.

Sei froh das für nichts gestohlen wurde. Nein neues Fahrrad war nach nichtmal Einem Monat weg

Der Verschlag (außer dem Inhalt und dem vom Mieter angebrachten Schloß) gehört dem Vermieter

wird der Verschalg bechädigt, musste das eigentlich der Schädiger bezahlen, ist dieser nicht auffindbar, der Vermieter

Die Hausrat zahlt nicht für im Keller gelagerte Utensilien, soweit Stellungnahme der Versicherung

Huh? Was ist das denn für ne miserable Hausratversicherung? Von wem hast du diese Auskunft erhalten?

Die Hausrat zahlt nicht nur für den gestohlenen Mieterhausrat, die zahlt sogar die Reparaturkosten an der Kellertür-/schloss.

Ansonsten haftet dafür der Verursacher.

korruptepolitik 
Fragesteller
 23.01.2020, 16:40

die hab ich von meiner Hausratversicherung. Die werden ja wissen, was die zahlen wollen.

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Valnar25  23.01.2020, 16:55
@korruptepolitik

Deine Hausratversicherung ist eine Person, die sprechen kann? Interessant. Ich meine natürlich von welcher konkreten Person du die Auskunft bekommen hast. Sachbearbeiter der Zentrale? Schadenbearbeiter der Zentrale? Mitarbeiter der betreuenden Versicherungsagentur? Inhaber der betreuenden Versicherunsagentur?

Denn die naheliegendste Erklärung ist, dass derjenige sich einfach geirrt hat. Wenns nicht gerade der billigste Tarif beim billigsten Internetanbieter ist, kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen, dass der Keller nicht als Teil des Versicherungsortes angesehen wird.

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Die Hausratversicherung.

Abschläge gibt es bei einem Kellerverschlag, wenn also das spätere Diebesgut von aussen für potentielle Diebe erkennbar ist.

Sollte man blickdicht verstauen oder abdecken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
korruptepolitik 
Fragesteller
 18.01.2020, 14:01

gemäß Nachfrage bei meiner Versicherung zahlt die eben nicht.

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