Wer trägt die Verantwortung wenn minderjährige starken Alkohol auf meiner Party trinken?
Also sagen wir mal die cops kommen rum und sehen das minderjährige harten alk von mir bekommen haben. Trag ich dann die Verantwortung ? Ich biete es ja nur an. Und sagen wir mal der alk ist nicht mal von mir aber es ist halt meine Party, fällt es trotzdem auf mich zurück?
10 Antworten
Die Aufsichtsperson des Minderjährigen. Wenn du das Bist, dann bist du dran. Ist es deine Party und die Eltern der Kidis sind nicht dabei weil es so abgesprochen ist, bist du gleichzeitig die Aufsichtsperson der Minderjährigen und wenn was passiert geht es auf dich zurück. Kommen sie mit Eltern oder vielleicht auch einem älteren Geschwisterteil, dem die Aufsicht übertragen wurde so werden diese belangt.
Jugentliche dürfen ab 16 Jahren Getränke mit geringem Alkoholgehalt (Bier, Wein,Sekt) kaufen und auch trinken.
Kauf und Konsum von branntweinhaltige Getränken (Hochprozentige Getränke wie Alkopops, Branntwein, Mixgetränke oder Likör) erst ab 18 Jahren zulässig.
Wenn einer der Minderjährige wegen Komasaufen Gesundheitliche Probleme hat, wenn er bei seinen Eltern aufkreutzt - und rauskommt, dass du der Veranstalter bist, musst du die Konsequenzen tragen...weil du für den Alkohol Ausschank verantwortlich warst.
Bei Privatpartys gilt - wo kein Richter-da kein Henker.....wenn nix passiert ist alles in Butter...aber wehe ihr fallt irgendwie auf, oder Unfall oder auf dem Nachhauseweg...irgendwas, dann gibts Probleme.
Gehe ich recht in der Annahmen daß es eine private, nicht öffentliche Feier ist?
Wenn
ja, ist es nicht verboten und solange nichts passiert hast Du im
rechtlichen Sinn nichts zu befürchten. Von dem Zorn der Eltern der
anderen Teilnehmer mal abgsehen wenn ihre Sprößlinge betrunken Zuhause
ankommen.
ja, ist es nicht verboten
Artus: doch, der Hochprozentige Alkoholkonsum ist verboten, allerdings wird nicht direkt kontrolliert (wie Bsp beim Verkauf v Alkohol in Gaststätten oder Getränkehandel)
Kinders was schreibt ihrt denn für einen Blödsinn!
§ 9, Abs. 1, Jugendschutzgesetz lautet:
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht
nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,2.andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Was glaubt ihr denn warum ich gefragt habe ob es ein private undnicht öffentliche Feier ist?
Der Konsum überhaupt, egal ob öffentlich oder nicht öffentlich, ist für Kinder und Jugendliche nicht verboten! Wo ist denn die entsprechende Starandrohung dafür, ohne die ein Verbot keinen Sinn macht?
Klar fällt das auf dich zurück. Wenn es deine Party ist und du ihn besorgt hast, trägst du die verantwortung
Auch wenn Dir bei einer Polizeikontrolle in Deinen vier Wänden evtl. nichts passiert (also keine Anzeige kommt!), dann wirst Du auf jeden Fall die Eltern der minderjährigen Alkoholkonsumenten an der Hacke haben. Und auch wenn die keine Anzeige erstatten, kann es für Dich unangenehm werden.
Da liegen sie richtig, ist eine private Feier