Welche Strafen bei zweites Mal Diebstahl?
Hallo, eine Freundin von mir hat zum zweiten Mal Ladendiebstahl begangen. (Können wir nicht darüber reden wie dumm das war bitte, sie weiß es nämlich selber). Jedenfalls beim ersten mal waren es nur Kaugummi und Redbull. Als Strafe musste sie zu dem Laden 50€ Strafe zahlen, ein Jahr Hausverbot und sie bekam einen weißen Brief. Das wars auch wieder.
Nun beim zweiten mal hat sie Allerdings was zum essen und eine Schachtel Zigaretten geklaut. ( Sie ist übrigens 15 ) . Nun bekam sie einen gelben, großen Brief in dem Stand, dass sie noch 2 Wochen warten, ob die möglicherweise Beweise vorlegen kann, dass die die Tat nicht getan hat und danach wird ein Urteil gefällt.
Jetzt Fragen wir uns, welche Strafe auf sie zukommen kann. Sie ist ja erst 15 und hat etwas ab 18 geklaut und zum zweiten mal Diebstahl.
ich hoffe uns kann hier jemand weiterhelfen.
PS: ich wurde ebenfalls erwischt als ich zum ersten Mal Zigaretten geklaut habe. (Bin auch 15) und ich bekam einen weissen Brief indem nur steht das ich 10 Sozial Stunden machen muss.
Das macht meiner Freundin natürlich Angst weil ich schon 10 Stunden machen muss beim ersten mal. Was wird ihr wohl bevor stehen? 😬
Das Landratsamts wartet ja erstmal auf Beweise, dass sie es Nicht getan hat und dann wollen die weiter überlegen was passiert .
Danke schonmal im Vorraus
3 Antworten
Ich denke da Gibs Sozialstunden und eventuell wochenendarresst weil es war doch schon das 2te mal . Aber steh zu deinem fehler und lerne daraus . Strafe muss sein
Es kommt ein "Strafbefehl" vom Staatsanwalt.
Die Strafe (vielleicht 150€ oder so) kann umgewandelt werden in Sozialstunden. Einfach dort anrufen und fragen wie und ob das geht. Im Normalfall machen die das von der Staatsanwaltschaft aus.
Dieser Strafbefehl ist schon eine Vorstrafe, kommt aber diesmal nicht ins Führungszeugnis (lass Dir nichts einreden, es kommt nicht rein). Das ist wichtig, wenn man sich irgendwo bewirbt. Ausbildung oder so. Für Führerschein muss man das vielleicht mittlerweile auch vorlegen?
Aber die "Straftat" ist im polizeieigenen Register und wenn sich das wiederholt, kann es unangenehm werden. Und teuer.
Je nachdem wie der Sta drauf ist.
70 Sozialstunden
Wochenendarrest