Weitergabe von Cannabis an Freunde?

4 Antworten

Ist es legal

rein theoretisch nein. Die Abgabe ist strafbar, die Entgegennahme durch den Freund ist es nicht, solange es weniger als 25 g sind.

AAAber:

  • wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn euch niemand beobachtet, keiner etwas weiter erzählt und beide bei einer Befragung die Aussage verweigern, kann die Tat nicht nachgewiesen und damit auch nicht bestraft werden
  • gibt es auch noch §35a im KCanG, nachdem die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit die Sache gar nicht verfolgen muss. Ob die Staatsanwaltschaft auf eine Verfolgung verzichten würde, hängt dann auch noch vom Bundesland ab. In Hamburg dürfte das wie bisher schon etwas großzügiger gesehen werden als in Bayern.

Wie bereits jetzt etwas legal angebautes vorhanden sein soll entzieht sich der Kenntnis.

Eine Weitergabe ist grundsätzlich verboten. Wenn sie es allerdings ohne Einverständnis und Wissen entwenden, bliebe zumindest der FS straffrei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Nein, das ist natürlich nicht legal.