Was soll ich mit diesen Nachbarn machen?

6 Antworten

Ich würde anfangen alles aufzuschreiben mit Uhrzeit und Datum und das der Vermieterin vorlegen, außerdem den Nachbarn Bescheid geben wenn nochmal eine Drohung kommt gibt es eine Anzeige bei der Polizei. Das würde ich auch einfach durchziehen. In Deutschland gibt es eine Nachtruhe von 22-6 Uhr danach kann dir keiner was sagen, ich kann mich auch nicht über zb eine Baustelle vor meiner Türe um 9 Uhr morgens beschweren. Du zahlst Miete genauso viel wie die wahrscheinlich, wenn nicht mehr also brauchst du sicher keine Rücksicht nehmen wenn es um normale Alltagsgeräusche oder Kindergeschrei geht.

Du darfst Lärm machen von bis....,musst nur die Ruhezeiten einhalten.Wenn es Menschen sind(Zig und Alk unwichtig),die selbst den ganzen Tag zuhause sind und nur auf etwas warten,dass sie schimpfen können,wirst Du sie nicht stoppen können.Der Vermieter kann sie ermahnen,ihnen kündigen oder Du ziehst um.Ein Kind schreit oft laut und lang.Das werden sie sich dann auch nicht gefallen lassen.Du kannst auch eine Anzeige erstatten,wegen Bedrohung,aber dann wird es warscheinlich heftiger.Leider passen wir alle nicht zu jedem.Alles Gute Dir!

es vielen auch schon so Drohungen wie ich : ,, Ich hack euch die Beine ab".

Sowas könnt ihr nicht nur beim Vermieter melden, sondern auch bei der Polizei anzeigen. Das geht eindeutig zu weit.


Charly44216  05.04.2025, 06:49

Stimmt,aber bei Aussage gegen Aussage ohne Zeug und Beweis keine Chance.Leider.

Setze ein Protokoll auf, in dem du detailiert aufschreibst, zu welcher Urzeit ihr was getan habt und wie die Reaktion deiner Assi Nachbarn war.

Mit diesem Protokoll gehst du zur Polizei und erstattest Anzeige.

Eigentlich wäre ein klärendes Gespräch meine Lösung. Aber diese Leute scheinen nicht reflektieren zu könne, dass sie einfach in einer hellhörigen Wohnung wohnen und selber nicht gerade die besten Nachbarn sind.

Das erinnert mich einen Bekannten von mir, der seine Nachbarn als assi bezeichnete, wenn sie laut Musik hörten.. selber aber Basssystem und Subhover auf volle pulle laufen lassen, so dass du nicht mehr weißt ob dein Herz schlägt oder der Bass es am Laufen hält. SO ein behindertes Kind ay.

Dennoch würde ich mal versuchen, deinen Mann/Frau zu stehen und denen mal n paar Takte zu erzählen.

Auch würde ich mit anderen Nachbarn reden und versuchen eine Sammelklage gegen diese beiden einzureichen. Um sie halt aus der Wohnung zu klagen.

Wenn denen das alles um die Ohren fliegt, ist es eventuell nicht mal nötig sie erfolgreich rauszuschmeißen, weil sie entweder ganz schnell gaaaaaaanz ruhig werden. Und oder sich anschließend ne andere Wohnung suchen.. was schwer werden könnte, wenn die sich nicht mal langsam benehmen. Das kannst du denen auch so direkt ins Gesicht sagen.

Sollte die Aggressivität sogar steigen, hast du nur noch mehr Grund sie rausklagen zu können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe einfach nur extrem viel in meinem Leben erlebt

Das eine Drohung nicht korrekt ist, genau so wie dauerhaftes Getrampel, im besten Falle noch in einer Wohnung ohne Trittschalldämmung muss ich euch ja nicht sagen.

Allerdings bleibt euch da nur die Polizei oder ein Umzug. Eines sage ich euch vorweg, der Spaß mit Polizei, Gericht, das Verhalten protokollieren usw usf dauert halt dezent länger & der Ausgang ist ungewiss. Am Ende hängt der Haussegen nur noch schiefer.

Ich spreche leider aus Erfahrung. Eine neue Wohnung geht am schnellsten. Am besten gleich ein Reihenhaus oder so, wenn ihr sowieso Nachwuchs bekommt, dann habt ihr nur noch 1 Nachbarn :o


Inkognito-Nutzer   28.10.2024, 16:11

Er hat ein Problem mit allen mit Kinder die auf der Straße Fußball spielen... den die bedroht er auch und schreit Sie an. Oder sei es die Oma die sich draußen ein bisschen zu laut unterhält anstatt das Fenster einfach zu zu machen schreit er sie bedroht er Sie lieber er hat ein Problem mit allem und jedem

Inkognito-Nutzer   28.10.2024, 16:09

Wir trampeln nicht das ist das Problem und das kann tatsächlich so albern es klingt mittlerweile auch schon bewiesen werden