Unter 15% Vodka ab 16?
Der Verkauf von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Gleiches gilt für deren Verzehr. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Diese Altersgrenze sinkt auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von Personensorgeberechtigten (meist Vater, Mutter, Vormund) in eine Gaststätte begleitet werden.
Da habe ich mich gefragt ab wann alkohol als Spirituose laut Wikipedia und anderen Seiten :
Eine Spirituose (lat.spiritus „Geist“; spirituosa (NeutrumPlural) „Geistiges“) oder geistiges Getränk, umgangssprachlich auch Schnaps oder abwertend Fusel genannt, ist eine alkoholische Flüssigkeit, die zum menschlichen Genuss bestimmt ist, besondere organoleptische Eigenschaften besitzt und nach aktuellem EU-Recht einen Mindestalkoholgehalt von 15 % Vol. aufweist;[1] bei Eierlikör genügen 14 % Vol.[2] Früher war auch die Bezeichnung Branntwein üblich, die noch heute in einigen Gesetzen verwendet wird. Die Gewinnung der alkoholischen Basis erfolgt durch Brennen (Destillation) natürlicher, vergorener, pflanzlicher Erzeugnisse.
Wenn also Vodka keine 15% erreichen würde währe es legal diesen zu kaufen ?
Bitte keine antworten wie: Bier ist ab 21, kannst alles trinken nur nicht öffentlich usw.
5 Antworten
Nein ist Vodka ist ja damit immernoch kein Bier/Sekt/Wein.
Selbst Jack Daniels x Bier Mischung wenn sie unter 15% sind, sind ab 18.
Da geht es nicht um den "Genuss" sondern um die Alkoholmenge.
Zumindest wäre das meine Erklärung.
Du zitierst nicht das Jugendschutzgesetz sondern eine freie Interpretation des Gesetzes. Das Jugendschutzgesetz verwendet die Begriffe "Branntwein" und "Spirituosen" ueberhaupt nicht.
Es unterscheidet lediglich zwischen "Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken" (ab 16) und "andere(n) alkoholische(n) Getränke(n) oder Lebensmittel(n), die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten" (ab 18).
Der jeweilige Alkoholgehalt ist hingegen voellig egal.
Theoretisch ja. Es gibt aber kaum einen Vodka der weniger als 40 Prozentvolumen hat und keinen mit 15.
Der Alkoholgehalt ist voellig egal. Vodka zaehlt zu den in JuSchG § 9 Abs. 1 Nr. 2 genannten Getraenken und darf somit in der Oeffentlichkeit auch nicht an Minderjaehrige abgegeben werden. Gleiches gilt uebrigens auch fuer Schnapspralinen.
Nein, es ist eben "Branntwein" in diesem Sinne. Also eine gebrannte Spirituose. Wein und Bier sind nur vergoren. Nicht aber gebrannt. Du darfst eben den Wein trinken, aber nicht den destillierten Wein aka Branntwein.
Im Gesetzt steht doch nur Brantwein. Also ohne jede Alkoholmenge.
Also ist Brantwein grundsätzlich erst am 18 erlaubt.