Strafverfolgung wegen Cannabis durch Chats?

3 Antworten

Chatverläufe können natürlich als Beleg dafür herangezogen werden, dass man Cannabis kauft oder verkauft.
In aller Regel werden aber Verfahren wegen des Erwerbs geringer Mengen zum Eigenbedarf (einige Wochen nach Einleitung) wieder eingestellt. Manchmal auch gegen Auflagen.

Gegen Deine Angst, Fehler zu machen, bei dem, was jetzt noch passieren könnte, empfehle ich: https://hanfverband.de/inhalte/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln


NoahTVE 
Fragesteller
 18.07.2019, 19:11

Also können mir die chats was anhaben wenn man sieht dass ich etwas gekauft habe aber sie nichts bei mir finden können?

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Das gilt lediglich als Indiz sich eventuell etwas näher mit Dir zu beschäftigen.

es juckt die polizei nicht wenn du kiffst. außer die erwischen dich dabei