Polizeikontrolle: Kriege ich Ärger mit der Polizei als Beifahrer?
Hallo zusammen,
heute wurden mein Freund und ich von der Polizei angehalten. Mein Freund hatte ein Fahrzeug überholt, obwohl da eine durchgezogene Linie war. Es wurde ein Alkohol-test gemacht, der war negativ und danach wurde auch ein Urintest durchgeführt.
Da haben die allerdings was gefunden und haben ihm das Fahrzeug entzogen und haben ihn ins Krankenhaus gebracht, um Blut abzunehmen und einen Test durchzu-führen, ob er unter Drogen stand. Allerdings wurde ich (Beifahrer) nach meinem Personalausweis gefragt, die Polizisten haben sich meine Adresse, meine Handy- nummer und meinen Namen notiert. Jetzt möchte ich euch fragen, falls im Test von ihm was sein sollte, kriege ich dann einen Brief nachhause, oder muss ich auch eine Strafe zahlen, oder Schreiben sich die Polizisten immer die Daten auf?
Mit freundlichen Grüßen!
4 Antworten
Müssen alkoholisierte Beifahrer mit Sanktionen rechnen?
Du musst als betrunkene Beifahrerin polizeilich n i c h t mit Sanktionen rechnen!
Laut dem Bußgeldkatalog.net gilt für betrunkene Beifahrer:
"In der Regel müssen alkoholisierte Beifahrer nicht mit Sanktionen rechnen, weil in Deutschland Verstöße gegen die geltenden Promillegrenzen nur beim Fahrer geahndet werden.
Daher ist umgangssprachlich auch von "Alkohol am Steuer" die Rede."
Siehe dazu den Link des Bußgeldkatalg.net:
https://www.bussgeldkatalog.net/betrunkener-beifahrer/
Viel Glück und alles Gute!
Zum Fahrer ist noch zu sagen:
Der Fahrer des Autos muss mit 3 Punkten in Flensburg, Fahrverbot und einem Bußgeld wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss rechnen. Wobei es darauf ankommt, mit wieviel Promille er gefahren ist. Ab 1,1 Promille ist das Bußgeld höher sowie das Fahrverbot länger.
Du hast nichts zu befürchten. Deine Handynummer hättest du ihnen übrigens nicht geben müssen. Sie dürfen die Personalien feststellen, mehr aber nicht.
Unwahrscheinlich.
Es gibt zwar eine Sorgfaltspflicht als Beifahrer, dass man bei pozenzieller Fahruntüchtigket (Trunkenheit, Betäubungsmittel, Müdigkeit) den Fahrer darauf aufmerksam machen muss, ggfls. aussteigen sollte aus dem Fahrzeug oder erst garnicht einsteigen, sonst kann es im Schadenfall zu einer Minderung des Schmerzensgeld kommen oder sogar zu einer mindestens 25%-igen Mitschuld kommen, wenn der Beifahrer nüchtern war. Aber in dem von dir geschilderten Fall sehe ich das eher nicht so, dass man dir was anlasten kann.
Eine Mitschuld hast du nur wenn du ihn wissentlich fahruntüchtig fahren lassen hast. Und das muss im Einzelfall vor Gericht geklärt werden. Wenn du deinem Freund aber nicht angemerkt hast, dass er unter Alkohol-/Betäubungsmittel stand, kann dir auch nichts zur Last gelegt werden. Hellseher bist du ja auch nicht. Dann ist der Fahrfehler, und daraus resultierende weitere Verstöße die im Rahmen der Untersuchung festgestellt wurden, sein alleiniges verschulden.
In deinem Fall werden deine Personendaten vermutlich nur für eine Zeugenaussage aufgenommen worden sein für ein etwaiges Gerichtsverfahrens, du selber wirst hier keinen Ärger bekommen, denke ich.
Aber aufgepasst, eine Mitschuld kann man sich als Beifahrer also einfangen in bestimmten Situationen. Das wurde bereits 2011 von einem Oberlandesgericht befunden. Von daher immer wachsam sein wenn du mitfährst.
Eigentlich schreiben die nur deine Personalien auf, wenn der Verdacht auf Drogen oder Alkohol beim Fahrer besteht, für den Fall, daß du auch einen Führerschein besitzt....Denn sollte dein Freund über dem erlaubten Grenzwert für THC sein, und du sitzt als Führerscheinbesitzer neben ihm, hast du, genau wie beim Alkohol, ein kleines Problem.....(wenn du Pech hast)...