Kann ich einen Kunden zum Zahlen zwingen?
Ich arbeite als Kellnerin in einem Restaurant/Imbiss/Liefer Laden. Heute ist ein Kunde um 14 Uhr gekommen und hat sein Essen bestellt und wir haben ihn natürlich bedient. Normalerweise lassen wir den Kunden vorher zahlen.
So. Nach 2 Stunden dann saß er immer noch da. Ich will nicht judgen oder so aber er roch nach Drogen und Alkohol und hat seine Schuhe ausgezogen im Lokal und hat es sich gemütlich gemacht. Er sah halt so aus, als ob er nicht die Absicht hatte zu zahlen. Ich habe ihn gebeten zu zahlen, da er nur noch an seinem Wasser genippt hat. Er meinte jedoch, dass es ja nicht vorteilhaft für uns als Lokal wäre ihn wegzujagen, da er Freunde hat und berühmt ist. Er meinte außerdem, dass er den Vermieter des Restaurants kennt. Er hat uns gebeten auf seine Freunde zu warten und dass es ja in ner Stunde rammelvoll sein wird. Dann hab ich ihn noch eine Stunde da sitzen lassen. Da niemand kam hab ich ihm die Rechnung vor die Nase gelegt und ihn gebeten zu zahlen. Er war da natürlich sehr resistent und meinte ich könne ihn nicht aus dem Lokal werfen und, dass es nicht lokrativ wäre. Außerdem meinte er, dass es sein Recht ist im Laden zu bleiben. Er hat darauf bestanden sein Wasser auszutrinken (er hatte noch eins bestellt) und danach zu bezahlen. Well eher zu nem Automaten zu gehen und Geld abzugeben. Nach ner Stunde saß er immer noch da.. So. Dann war es den Ladenbesitzer zu viel und sie wollten, dass er einfach nur geht. Ohne meckern ist er auch nicht gegangen aber zum Schluss wurde er doch weggejagt ohne die Bestellung zu bezahlen.
Meine Frage jetzt. Wie hätte ich handeln sollen. Ich hab darauf bestanden, dass er zahlt, es sah aber nicht so aus als ob er die Absicht hatte zu bezahlen. Ah vorher noch.. Er hatte darauf bestanden bis morgen früh zu bleiben. Idk. OK.
2 Antworten
Du kannst im Rahmen des Hausrechts aus dem Laden entfernen, aber Du kannst ihn nicht direkt zur Zahlung zwingen.
Du kannst seine Personalien feststellen lassen - notfalls mit Hilfe der Polizei - und ihm dann eine Rechnung über den Verzehr zuschicken.
Und wenn er die dann nicht zahlt, dann kannst Du das übliche Mahnverfahren in Gang setzen.
Ah okay danke. Es war das erste mal, dass ich so einem Kunden begegnet bin. Deshalb wusste ich nicht wie man dann verfahren soll. Werd ich das nächste mal machen wenn ich wieder so jemandem begegne (was ich nicht hoffe).
Der Inhaber oder Du - falls Du dazu ermächtigt bist - hat das Hausrecht. Man kann ihn bitten, zu gehen + mit der Polizei drohen, falls er es nicht tut. Geht er nicht, kann man sie anrufen + wird dann auch sein Geld bekommen, solange er noch da ist. Geht er, ohne das die Polizei rechtzeitig kommt + ist später dann weg, wird er seinen Namen nicht zurücklassen + es bleibt wohl unbezahlt. Anzeige gegen Unbekannt, Beschreibung oder dergl. wegen Zechprellerei macht nur Umstände, die am Ende zu nichts führen. Auf das Gewäsch schön, berühmt, Freunde, Laden voll + schlechtes Licht braucht man nicht einen Cent geben.