E Scooter nach Party

5 Antworten

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. 
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/


123Juulia123  16.07.2025, 10:03

Das hört sich nicht gut an ...

Mich würde Interessieren wie hoch das Strafmaß ausfallen wird.

Bei jugendlichen ohne jegliche strafrechtliche Vorauffälligkeiten gibt es vermutlich:

- Sozialstunden nicht zu knapp

- Führerscheinsperre nicht unter 6 Monaten; eher Richtung 1 bis 2 Jahre

- 3 Punkte im VZR

- Wenn Deine gerichtlich verwertbare BAK unter 1,60 Promille lag, könntest Du mit etwas Glück und Wohlwollen als Ersttäter gerade noch mal um eine MPU bei einem späteren Antrag auf FE-Ersterteilung herum kommen. Ab 1,60 Promille wäre die MPU hingegen so sicher wie das Amen in der Kirche.


Nikenz 
Beitragsersteller
 17.07.2025, 16:15

Beim Pusten lag er bei 1,52.

2 std später wurde Blut abgenommen.

Bin Volljährig.

Wie wirkt sich dass alles mit fahren unter den oben besagten Drogen aus.

Gibt's da ne extra Strafe?

Danke im Vorraus.

Gnurfy  17.07.2025, 16:52
@Nikenz

Drogen vs. oder + Alkoholkann dann ggf. nochmals neu differenziert bzw. in Combi sogar strafverschärfend betrachtet werden. Das werden entsprechend ins Verfahren eingebundene Gutachter bzgl. möglicher Gesamtgefährdung und etwaiger Gesamtproblematik im individuellen Verfahren beurteilen.

Dabei geht es in kombiniertem Konsum zum Tatzeitpunkt nicht mal nur alleinig um die Tat- / und Strafzumessung, sondern zusätzlich durch die FSST noch um Dauer und Auflagen für einen möglichen Entzug der DÄFE nebst Sperrzeit, MPU-Auflage und deren (kombinierten) Fragestellungen.

Was war das bei Dir noch gleich neben dem Alk? Koks und...? (Zum Tatzeitpunkt gemeinsam nachweisbar konsumiert?

Mit Koks > der zulässigen Schwelle kannst Du neben einer MPU-Auflage grundlegend dann auch mit mindestens 12 Monden Abstinenznachweis vor einer Zulassung zur MPU rechnen.

Zudem ggf. sogar doppelte Fragestellung für die MPU bzgl. Alk und Drogen im Mischkonsum.

In meiner ersten Antwort bezog ich mich ja nur auf den Alkohol alleinig für Deine Frage. Da waren die harten Sachen (zum Tazätzeitpunkt per BP auch schon strafrelevant ) im Beikonsum noch nicht mit drin.

Koks im Blut über der Toleranzschwelle (kenne mich mit sowas nicht genau aus) dürfte Dir rein belesen aber neben einer möglichen MPU-Auflage vorab zum Antritt einer MPU mindestens noch 12 Monate Abstinenznachweis einbringen.

Ohne Abstinenznachweis kannst Du SO eine MPU dann nicht bestehen.

Gnurfy  17.07.2025, 16:56
@Gnurfy

Für süätere Fremdverfälschungen meiner Antwort übernehme ich hier keine Gewähr.

Und beim Fahrrad darfst du besoffen und zugedröhnt fahren oder was?

Strafmaß hängt federführend auch erstmal von deinem Alter ab. Führerschein darfst du auf mittelfristige Sicht auch nicht machen, ansonsten wäre hier wohl die Option Sozialstunden ( wenn minderjährig ) oder Geldstrafe (wenn volljährig).


Bernd1Stromberg  16.07.2025, 10:01

Tatsächlich darf man das, beim Fahrrad liegt die Promillegrenze bei 1,6.

Mögliche Konsequenzen:

  • Geldstrafe: 30 - 90 Tagessätze.
  • Eintrag ins Führungszeugnis
  • Fahrverbot für 3 - 6 Monate
  • MPU vor Erteilung eines Führerscheins

Gnurfy  16.07.2025, 13:04

Kein Eintrag im Führungszeugnis bzw. Erziehungsregister bei einer Verurteilung zu nicht mehr als 90 TS, wenn keine möglichen Voreintragungen im BZR vorhanden sind.

Zudem bei Jugendlichen unter 18 Jahren in der Regel Arbeitsauflage statt Geldstrafe.

Hulkmania  16.07.2025, 13:09
@Gnurfy

Darum schrieb ich auch "mögliche" ... weil das Alter unter anderem nicht in der Frage steht. Oder hast du private Informationen erhalten?

Straftat. Hohe Geldstrafe und Fahrerlaubnissperre, wenn du über 18 bist. Ansonsten statt einer Geldstrafe Sozialstunden + Fahrerlaubnissperre.