Cannabis Drogemscreming?

2 Antworten

Soll ja alles widerrufen werden.

Nein. Widerrufen werden sollen nur die Taten, die nach dem neuen Gesetz erlaubt wären. Insofern kommt es drauf an, weswegen du verurteilt wurdest. So ist z.B. Fahren unter Drogeneinfluss auch zukünftig strafbar und deswegen könnte eine Strafe bzw. ein entsprechender Eintrag im Zentralregister nicht getilgt werden, sondern würde bestehen bleiben.


Katze784 
Fragesteller
 23.03.2024, 13:40

Nein wurde bestraft wegen Besitz und hatte dann die Auflage 1Jahr Drogemscreming

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Hamburger02  23.03.2024, 14:09
@Katze784

Dann sollte es eine Chance geben, davon loszukommen und die Vorstrafe auch aus dem Zentralregister zu tilgen.

Was zu tun ist weiß ich auch nicht. Vieleicht sollte man einen Brief ans Gericht schreiben, mit der Bitte, die Strafe und die Bewährungsuaflage aufzuheben und den Eintrag im Zentrakregister zu löschen, damit man unter den ersten ist die bearbeitet werden.

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Katze784 
Fragesteller
 26.03.2024, 17:51

stimmt nicht leute sollen auch entlassen werden, ich wurde wegen Besitz zum Drogemscreming verurteilt nicht wegen was anderem darauf stellt sich meine Frage

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Eigentlich schon, da man es ab April offiziell darf. Würde sicherhaltshalber Abstinenz machen, da es trotz Legalisierung ein eher schlechtes Bild auf dich werfen würde:/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung