Bier und Sekt auf Party für 16jährigen - Einverständniserklärung der Eltern notwendig?
Hallo mein Sohn feiert demnächst seinen 16. Geburtstag und es gibt neben alkohlfreien auch alkohlische Getränke in Form von Bier-Mix Getränken und Sekt. Es sind zwar auch ätere Jugendgliche dabei, aber auch 15 jährige. Benötige ich eine Art Einverständniserklärung der Eltern, dass Ihre Kinder auf einer Party sind, wo es Alkohol gibt? Wenn ja, wie sollte diese aussehen? Vielen Dank
6 Antworten
Bei den 16 jährigen & über " ist das kein Problem, weil Bier in Deutschland ab 16 ja schon erlaubt ist. Bei den 15-jährigen ist dies schon kritischer... Sie kennen vielleicht die Jungendlichen und können dann die Eltern einfach Anrufen, ob das für sie okey ist. Schriftlich finde ich das persönlich etwas übertrieben, aber es wäre nicht verkehrt :)
viel spaß ihrem sohn noch auf der party, LG
Auf jeden Fall musst du dafür sorgen, dass die 15-Jährigen nicht trinken (wird das klappen?), ich kann mir vorstellen, dass du in dem Moment so eine Art Aufsichtspflicht hast, bzw. wenn ich eine Mutter von einem der jüngeren Jugendlichen wäre, würde ich das von dir erwarten.
Doch, man darf bereits mit 14 Bier, Wein und Sekt trinken, wenn die Eltern zustimmen (steht so im Gesetz). Du musst dir also von den Eltern der unter 16 jährigen eine Einverständnisserklärung ausfüllen lassen, die du am besten der Einladung beifügst. Ein Problem hättest du nur, wenn auch unter 14jährige auf der Party sind, denn die dürfen tatsächlich keinerlei Alkohol, auch nicht mit Einverständnisserklärung, trinken. Da dies aber nicht der Fall zu sein scheint, sehe ich die von mir beschriebene Taktik als bestes Mittel an.
eine jugendfete sollte man nicht unter juristischen aspekten veranstalten - der hinweis das der alkoholkonsum für jugendliche nicht gestattet ist, reicht vollkommen
Nein so etwas brauchst du nicht. Du darfst dem 15 auch Alkohol geben, wenn es keine Öffentliche Party ist sondern eine Private. Im JuSchG steht nur etwas von abgabe und verzehr in der Öffentlichkeit.
Allerdings bist du (deine Eltern) dafür verantwortlich das deine Gäste heil nachhause kommen (auch die über 16). Wenn ihnen auf dem nachhauseweg etwas passiert bist du theoretisch dafür haftbar zu machen, wenn sie dich verklagen.
nein,in den äalter sein lassen,bist noch im wachstum und das kann es schädigen
Ich werde sicherlich nicht vermeiden können, dass 15jährige trinken. Es sind 60 Jugendliche eingeladen, wovon ich nur die Hälte kenne. Ich weiss auch nicht, wer nun schon 16 ist oder erst 15. Aufgrund der Aufsichtspflicht möchte ich mich gerne im Vorfeld absichern. In der Hoffnung, dass natürlich nichts passiert an diesem Abend.