Alkoholkonsum unter 16?

2 Antworten

Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht nicht. Derjenige der sie euch ausgeschenkt oder weitergegeben hat wird belangt.

er Konsum ist legal, nur der kauf nicht.

Auch nicht. Es ist lediglich verboten, es euch zu geben und es euch öffentlich trinken zu lassen.

Im jugendschutzgesetz steht nichts von kaufen, sonder von Abgeben.

....die Abgabe alkoholischer Getränke...

Nachzulesen im Jugenschutzgesetz. Sollte überall Aushängen. In Wirtschaften, an Bierständen etc.