Alkohol außerhalb der Probezeit aber unter 21?

2 Antworten

Bei Fahren unter 21 Jahren mit einem Wert unter 0,5 Promille, aber außerhalb der Probezeit hat das folgende Konsequenzen:

  • 1 Punkt
  • 250€ Bußgeld (+ Bearbeitungsgebühr)

Anders sieht es aus, sollte es zu einem zweiten Vergehen dieser Art kommen. Sollte der Fahrer also bereits mal mit Alkohol auffällig geworden sein, dann erhöht sich die Strafe:

  • 2 Punkte
  • 1.000€ (+Bearbeitungsgebühr)
  • 3 Monate Fahrverbot

Beim dritten Verstoß dieser Art...:

  • 3 Punkte
  • 1.500€ (+Bearbeitungsgebühr)
  • 3 Monate Fahrverbot