Alkohofreie Getränke aus NL einführen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Zoll innerhalb der EU wurde abgeschafft, du brauchst dafür keine Zoll-Abgaben mehr zu bezahlen.

Wenn du GANZ sicher gehen willst, gibt dir das hiesige Hauptzollamt sicher gern Auskunft.

MajonF 
Fragesteller
 02.09.2010, 14:11

Dankeschön für deine Antwort!

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Hey guten Tag,

innerhalb der EU darfst du so viele Energy-Drinks einkaufen und hin und her transportieren wie du lustig bist. Wenn die Dosen jedoch aus dem Ausland kommen, dann wirds schon etwas problematischer und es gibt bestimmte Mengen, die beachtet werden müssen.

Speziell die Thematik mit den Energy-Drink-Dosen wurde in diesem Artikel http://energy-drink-magazin.de/2012/01/wie-viel-energy-drink-darf-man-nach-deutschland-einfuhren/ behandelt. Vielleicht ist das lesenswert für dich. Der Autor erklärt auch den Schengenraum nochmal sehr ausführlich....

MajonF 
Fragesteller
 30.11.2012, 00:58

Wenn auch spät. Danke für deine tolle Antwort!!!

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Ich finde jetzt diese Liste bei Zoll.de. Ich verstehe das doch richtig, dass ich alkoholfreies bis 300 Euro pro Nase einführen dürfte?

Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.

Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.

Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.

Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich. Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:

  1. Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:* 200 Zigaretten oder* 100 Zigarillos oder* 50 Zigarren oder* 250 Gramm Rauchtabak oder* eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

  2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:* 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder* 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder* eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und* 4 Liter nicht schäumende Weine und* 16 Liter Bier

  3. Arzneimittel* die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge

  4. Kraftstoffe* für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter

  5. andere Waren* bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro* Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro* Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

MajonF 
Fragesteller
 02.09.2010, 14:14

Sehe jetzt selber, dass dies für nicht EU Staaten gilt.

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