Ich finde 10 kg könnten es mehr sein. Auf jeden Fall wiegst du zu wenig!

Ihr BMI: 16 Ihr Body Mass Index liegt im Bereich des Untergewichts Normaler BMI für Ihr Geschlecht: 19 - 24 BMI männlich BMI weiblich Untergewicht unter 20 unter 19 Normalgewicht 20-25 19-24 Übergewicht 26-30 25-30 Adipositas 31-40 31-40 starke Adipositas größer 40 größer 40

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Ich kenne das Problem. Ich lasse es immer auswaschen. Dauert aber oder blondiere neu. Was natürlich den Haaren nicht gut tut. Oder eben wieder frisch mit Plum drüber gehen. Ich weiß nicht ob Silberschampoo was nutzt oder White Toner. Ich fürchte aber eher nicht. Da solltest du mal beim Friseur oder im Friserubedarfsladen nachfragen.

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http://forum.electronicwerkstatt.de/phpBB/Ersatzteile_Reparatur_Geschirrspueler/geschirrspueler_bauknecht_gsik_5240_di_zeigt_f6_und_e4_im_wechsel-t121173f58_bs0.html

So mit Kundendienst telefoniert laut deren Aussage Fehler F6.4 (F6 + E4) ist Wasser in der Bodenwanne, fragte nach Schaumbildung und ob Klarspülerklappe alleine aufsprang. Übliche Ansage wenn es kein fehler am Gerät ist dann kostenpflichtig. Merkwürdigerweise sagt der Fehler F6 in der Gebrauchsanweisung etwas anderes über F6 aus, da ist nichts vom Wasser in der Bodenwanne. Nun gut morgen Nachmittag sind wir schlauer, ich schätze mal wie beim letzenmal und anderem Gerät ist auch diesmal Bauknecht wieder mal nicht mit Gewährleistung haftbar zu machen. Wird wohl wieder unsere Schuld sein. Werde berichten darüber.

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Was sagt denn der Friseur? Teebaumöl wäre noch eine Idee. Es gibt ein Teebaumölschampoo. Das kostet um die 2,50 Euro und ist gut. Aber ganz ehrlich ... Ich fürchte ums Abschneiden kommst du nicht drum rum. Gutes Gelingen und auch dir eine tolle Vorweihnachtszeit. LG

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ich habe genau das gleiche problem mit meinem drucker. und der steht nahe des betts und meint er müsste das bevorzugt nachts machen. und das so laut es nur geht. und wie du sagst ist der tintenverlust imens.

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Am besten nicht hingehen. ;o)

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ich würde nicht mehr drauf verzichten wollen.

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Ich finde jetzt diese Liste bei Zoll.de. Ich verstehe das doch richtig, dass ich alkoholfreies bis 300 Euro pro Nase einführen dürfte?

Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.

Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.

Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.

Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich. Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:

  1. Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:* 200 Zigaretten oder* 100 Zigarillos oder* 50 Zigarren oder* 250 Gramm Rauchtabak oder* eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

  2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:* 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder* 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder* eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und* 4 Liter nicht schäumende Weine und* 16 Liter Bier

  3. Arzneimittel* die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge

  4. Kraftstoffe* für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter

  5. andere Waren* bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro* Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro* Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

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